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Im Deutschen Bundestag wurde heute in 1. Lesung der Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen beraten. Der Gesetzentwurf ergänzt die gesetzlich geregelten (Mindest-)Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente Vergütungssysteme, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind.
Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, verdeutlichte im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung.
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