Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, referierte bei der Kuratoriumssitzung der Stiftung Familienunternehmen über die Zukunft der Unternehmenssteuer und der Erbschaftssteuer.
In seinem Impulsreferat verdeutlichte Koschyk, dass der Schwerpunkt weiterer Reformen des Unternehmenssteuerrechts im strukturellen Bereich liegen wird. Auf dem Weg hin zu einem modernen und international wettbewerbsfähigem Unternehmensteuerrecht hat die christlich-liberale Koalition eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung vereinbart, was gegebenenfalls den Ersatz der Gewerbesteuer mit einschließt. Des Weiteren soll die Nutzung von Verlusten neu strukturiert, eine moderne Gruppenbesteuerung geprüft und die Neutralitätsproblematik bei der Besteuerung von Kapitalerträgen abgemildert werden. Neben diesen vier strukturellen Punkten soll auch die geltende Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen angepasst werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von EU-Vorgaben eine Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen vorgesehen werden muss. Das heißt, dass die Steuerbefreiung für flächendeckende Universaldienste in der Postbranche erhalten bleibt. Ebenso soll die gewerbliche Hinzurechnung für Finanzdienstleistungsinstitute praxistauglicher ausgestaltet und mit einer Ergänzung des Aussensteuergesetzes nachteilige Auswirkungen der Regelungen zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland vermieden werden.
Für Familienunternehmen ist jedoch nicht nur die Unternehmensbesteuerung von Interesse. Auch beim Betriebsübergang im Erbfall darf die Steuerpolitik nicht die unternehmerische Flexibilität einengen. Die Regelung der Unternehmensnachfolge hat sich als nicht krisenfest erwiesen. Unternehmen müssen situationsgerecht auf die jeweiligen Marktlagen reagieren können. Dies ist auch im Erbfall notwendig – und insbesondere in Zeiten einer großen wirtschaftlichen Krise. Deshalb hat die christlich-liberale Koalition mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch mehr Flexibilität geschaffen und die steuerbegünstigte Vererbung von Betrieben erleichtert.
Insgesamt wird die künftige Steuerpolitik stark geprägt sein vom Gedanken der Steuervereinfachung. Steuervereinfachung bedeutet für die christlich-liberalen Koalition dabei eine materiellrechtliche Vereinfachung, eine verfahrensrechtliche Vereinfachung und eine Vereinfachung des steuerbürokratischen Aufwands. Einige Maßnahmen sind dabei zeitnah umzusetzen, wie zum Beispiel die Wiedereinführung des steuerlichen Abzugs privater Steuerberatungskosten und die Verwirklichung des Gedankens einer zeitnahen Betriebsprüfung.
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