Für Deutschland
Unterzeichnung des Dritten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
15. Februar 2016
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Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, der Ministerpräsi-dent des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke und der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Stanislaw Tillich haben am 15. Februar 2015 im Bundesministerium des Innern das Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk in feierlichem Rahmen un-terzeichnet. Neben den drei Unterzeichnern haben auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hartmut Koschyk und der Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk Jan Budar das Abkommen in kurzen Ansprachen vor den geladenen Gästen und der Presse gewürdigt.

Das Abkommen sieht eine jährliche Förderung der Stiftung für das sorbische Volk in Höhe von insgesamt 18,6 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2020 vor. Das sind rund 1,8 Millionen Euro im Jahr mehr als bisher.

„Der Schutz der nationalen Minderheiten ist eine wichtige politische, aber auch gesellschaftliche Aufgabe denn gut integrierte Minderheiten garantieren nicht nur den demokratischen Frieden, sie bereichern auch das kulturelle und gesellschaftliche Leben. Mit der Förderung der sorbischen Kultur, der sorbi-schen Bräuche und insbesondere der sorbischen Sprache leistet die Stiftung einen herausragenden Beitrag zur Wahrung und Pflege des Sorbentums“, so Bundesinnenminister de Maizière in seiner Ansprache vor der Unterzeichnung des Abkommens. „Die Stiftung bringt Menschen zusammen – mit Freude an Tradition, Kultur und Geschichte. Bei dieser Pflege will und wird der Bund – gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen – sie weiter und vermehrt unter-stützen. Die Finanzierung ist in den vergangenen 18 Jahren immer weiter gewachsen und – das ist wichtig – sie hat eine langfristige Perspektive.“

Ministerpräsident Woidke sagte bei der Unterzeichnung: „Die Stiftung hat im vergangenen Vierteljahrhundert bewiesen, dass sie die vielfältigen Aufgaben der Sprachförderung und Kulturpflege verlässlich und effizient erfüllen kann. Sie stärkt die Autonomie des sorbischen Volkes und das Gefühl der Zusam-mengehörigkeit von Ober- und Niedersorben in Sachsen und Brandenburg. Deshalb können wir heute das Abkommen in der Überzeugung unterzeich-nen, dass das Geld gut angelegt ist.“

Ministerpräsident Tillich betonte: „In der Frage, wie man mit Minderheiten im eigenen Land umgeht, kann sich eine Nation beweisen und auszeichnen. Wir setzen heute eine starke Botschaft der Wertschätzung für das sorbische Volk. Das neue Abkommen ist eine gute und verlässliche Grundlage, damit die wichtige Arbeit der Stiftung fortgeführt werden kann. So unterstützen wir das sorbische Volk dabei, seine Sprache und Kultur zu bewahren.“

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hartmut Koschyk würdigte anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens die Bedeutung der nationalen Minderheiten in Deutschland: „Die Angehörigen der nationalen Minderheiten in Deutschland sind deutsche Staatsangehörige, ihre Geschichte ist die Geschichte unseres Landes. Ihre Sprache, ihre Kultur und Tradition gehören zu Deutschland. Sie bereichern damit das ganze Land. Ihr Schutz und ihre – auch finanzielle – Förderung lie-gen deshalb im Interesse ganz Deutschlands.“

Die Stiftung für das sorbische Volk wurde im Jahr 1998 durch einen Staats-vertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kul-tur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch das Land Brandenburg, den Freistaat Sachsen und den Bund.

Zum Grußwort von Bundesbeauftragten Koschyk gelangen Sie hier.

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