v.l.n.r. FUEN-Präsident Loránt Vincze, FUEN-Vizepräsidentin Olga Martens, der Vorsitzende des Verbands der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) und neu gewählte Sprecher der AGDM, Bernard Gaida und Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hat die am 3. Februar ergangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union begrüßt, mit der die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ nicht zu registrieren, aufgehoben wurde. Das Gericht bemängelte, dass die Kommission ihre Entscheidung nicht hinreichend gründlich begründet habe. Die Kommission muss dem Kläger, dem Bürgerausschuss für die Bürgerinitiative Minority SafePack, dessen Kosten für das Verfahren erstatten.
Die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ war 2013 von der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten, der Demokratischen Allianz der
Ungarn in Rumänien, der Südtiroler Volkspartei und der Jugend Europäischer Volksgruppen auf den Weg gebracht worden. Mit ihr würden erstmals angestammte Rechte autochthoner Minderheiten auch im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union verbindlich festgeschrieben. Die nunmehr annullierte Entscheidung zur Nichtregistrierung wurde noch von der früheren Kommission getroffen, die bis 2014 im Amt war.
Bundesbeauftragter Koschyk begrüßt das Urteil. Er rät der Europäischen Kommission, sich nicht in verfahrensjuristischen Argumentationen zu einer falschen Entscheidung ihrer Vorgängerin zu verstricken. Er ruft sie vielmehr dazu auf, jetzt das unmittelbare Gespräch mit den Initiatoren der Bürgerinitiative über eine Verbesserung des Minderheitenschutzes in der Europäischen Union zu suchen. Ziel bleibe dessen Verankerung auch im EU-Gemeinschaftsrecht.
There are 0 comments