Für Deutschland
Zahl der Anträge und Aufnahmen von Spätaussiedlern weiter auf erhöhtem Niveau
13. April 2015
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Am 14.9.2013 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (10. BVFGÄndG) in Kraft getreten. Es hat die Zusammenführung bislang getrennter Spätaussiedlerfamilien wesentlich erleichtert und die Möglichkeiten zum Sprachnachweis für deutsche Volkszugehörige erweitert. Dadurch hat sich der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen deutlich erhöht: Kamen im Jahr 2013 nur noch 2.427 Personen, waren es im vergangenen Jahr 5.649 Spätaussiedler und Angehörige. Der Zuzug von Spätaussiedlern und Familienangehörigen liegt auch im ersten Quartal 2015 auf ähnlichem Niveau: So wurden in diesem Jahr bis einschließlich März bereits 1.042 Personen aufgenommen.

Entsprechendes lässt sich auch für die Zahl der beim Bundesverwaltungsamt eingegangenen Anträge feststellen: Wurden im Jahr 2013 10.963 Anträge eingereicht, waren es 2014 bereits 30.009 Anträge. In den Monaten Januar bis März 2015 wurden 6.930 Anträge gestellt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, begrüßt diese Entwicklung nachdrücklich: „Die Spätaussieder, die in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland kommen sind, haben unser Land enorm bereichert. Wir haben uns daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur weiteren Aufnahme von Spätaussiedlern und damit auch zu einer fortdauernden Solidarität mit diesen deutschen Volkszugehörigen bekannt, die von den Folgen des Zweiten Weltkrieges besonders betroffen waren. Die Aussiedlung nach Deutschland hatte im letzten Jahrzehnt für viele Spätaussiedlerfamilien eine Trennung von in den Herkunftsgebieten zurückbleibenden Angehörigen mit sich gebracht, die aus verschiedenen Gründen nicht mitausreisen konnten oder wollten. Mit der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes durch das im September 2013 in Kraft getretene Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wollten wir es insbesondere diesen Familien erleichtern, wieder zusammenzufinden. Die Entwicklung der Zahlen der Anträge auf Aufnahme und der im vertriebenenrechtlichen Verfahren Aufgenommenen zeigt, dass wir damit den richtigen Weg beschritten haben.“

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