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Betreuungsgeld steht im Einklang mit unserer Verfassung!
17. April 2015
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© Fotografin: Helene Souza / www.pixelio.de

In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg zum Betreuungsgeldgesetz verhandelt.

Bundesweit erhalten Eltern seit August 2013 Betreuungsgeld. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden in Anspruch genommen werden und beträgt 150 Euro monatlich. Seit der Einführung im August 2013 sind allein knapp 95 Millionen Euro an Betreuungsgeld nach Bayern geflossen. Mit 22,5 Prozent der insgesamt ausgezahlten Mittel ist das der höchste Anteil unter den Bundesländern. Dies zeigt, dass das Betreuungsgeld für Familien in Bayern und auch in Oberfranken wichtig ist. Auch die Nachfrage nach dem Betreuungsgeld ist in Bayern hoch: seit  Einführung der Leistung  haben mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt.

Der Deutsche Bundestag hat das Betreuungsgeldgesetz verabschiedet, wofür sich die CSU maßgeblich eingesetzt hat. Das Betreuungsgeld ist für viele Eltern eine finanzielle Stütze im Übergang bis zur Eingewöhnung des Kindes in einer Krippe oder Tagespflege. Das Betreuungsgeld kann finanzielle Engpässe in dieser Zeit abfedern und ermögliche es Eltern so, ihre Betreuungsentscheidung frei zu treffen. Diese wichtige Brückenfunktion trägt ebenfalls entscheidend zur Wahlfreiheit bei.

Gemeinsam mit meinen Kollegen von der Unionsfraktion bin ich überzeugt, dass das Betreuungsgeld in seiner Ausgestaltung den Anforderungen an unsere Verfassung entspricht.

Das Betreuungsgeld war bereits Bestandteil des mit dem Kinderförderungsgesetz im Jahr 2008 erfassten Gesamtkonzepts zur Hilfe und Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern. Das Betreuungsgeldgesetz hat somit eine Regelungslücke geschlossen und das Gesamtkonzept komplettiert.

Für Familien mit kleinen Kindern schafft das Betreuungsgeld auch in unserer Region zusätzlichen finanziellen Spielraum, damit Eltern die Kinderbetreuung nach ihren Vorstellungen gestalten können. Insoweit ist das Betreuungsgeld auch als Teil des Familienlastenausgleichs zu sehen, den das Bundesverfassungsgericht der öffentlichen Fürsorge zuordnet. Prinzipiell ist bei allen Familien mit kleinen Kindern von einer Fürsorgesituation auszugehen. Daher muss der Gesetzgeber einen weiten Spielraum im Rahmen der Familienförderung haben. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt anerkannt.

Mit dem Betreuungsgeld erkennen wir zudem die Betreuungsleistung im privaten Umfeld an. Auch dieser Aspekt ist der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wichtig, denn wir wollen uns an den elementaren Werten des Grundgesetzes orientieren und positive Lebensbedingungen für Familien mit Kindern schaffen.

Für CSU und CDU ist das Betreuungsgeld keine Ausgleichs- oder Ersatzleistung, es ist eine eigenständige komplementierende Leistung für die Familien, die sich entschieden haben, ihr Kleinkind ab dem 15. Lebensmonat zu Hause zu betreuen. Wir erweitern den Gestaltungsspielraum dieser Familien im Sinne der Wahlfreiheit und stärken diese. Insoweit ist das Betreuungsgeld gerade nach seiner Konzeption auf die Wahrung der Grundrechte des Art. 6, Abs. 1 und 2 Grundgesetz ausgerichtet.

Gemeinsam mit meinen Bundestagskollegen von CSU und CDU gehe ich weiterhin fest davon aus, dass das Betreuungsgeld mit der Verfassung konform geht. Gemeinsam werden wir uns in der Debatte nicht leiten lassen von ideologisch aufgeheizten politischen Verunglimpfungen. Die unionsgeführte Bundesregierung macht Familien viele gute Angebote, die sie bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Das Betreuungsgeld ist auch in unserer Region eins davon. CSU und CDU werden sich daher auch weiterhin nachhaltig dafür einsetzen, dass die Familien entscheiden, was das Beste für ihr Kind ist.

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