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Einführung einer Landarztquote ist verfassungskonform / Wichtige rechtliche Klärung für die Ausgestaltung des Masterplans Medizinstudium 2020
22. Januar 2016
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium“ veröffentlicht.

Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht vor, dass Bund und Länder gemeinsam einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln, der u. a. die zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber und die Stärkung der Allgemeinmedizin aufgreift. Eine der zu erörternden Fragestellungen ist, ob bzw. wie über das Zulassungsverfahren Studierende gewonnen werden können, die nach Abschluss von Studium und Weiterbildung eine Tätigkeit im hausärztlichen Bereich in ärztlich unterversorgten Regionen aufnehmen. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren erlauben so genannte Vorabquoten für Bewerberinnen und Bewerber, die sich aufgrund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Danach ist es grundsätzlich möglich, eine Quote für künftige Ärztinnen und Ärzte zur Behebung regionaler medizinischer Unterversorgung zu bilden. Flankierend sind aber weitere Regelungen zu treffen, insbesondere über die Auswahlkriterien und die Einhaltung der Zweckbindung. Ein Rechtsgutachten sollte klären, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für eine „Landarztquote“ bestehen.

Eine Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, sich im Anschluss an Studium und Weiterbildung in ländlichen Räumen als Hausärztin oder Hausarzt niederzulassen, ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt das Fachgutachten, das das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht hat.

Die Unionsfraktion hat sich im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 mit Nachdruck dafür eingesetzt, diese Frage der Verfassungskonformität zu klären. Das nun vorliegende Gutachten ist im Ergebnis eindeutig und der positive Befund ist sehr zu begrüßen.

Auch in unserer Region gilt es, die medizinische Grundversorgung in den ländlichen Regionen auch für die Zukunft zu sichern. Eine Landarztquote kann hierzu wesentlich beitragen. Mit ihr würde eine bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren.

Das aktuelle Gutachten bestätigt, das dies rechtlich möglich ist. Es beschreibt auch detailliert, welche Maßstäbe für die verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung der abzugebenden Verpflichtungserklärung gelten. Das Gutachten sollte daher Anlass sein, die Einführung einer Landarztquote im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 zu prüfen und konkrete Vorschläge zur Einführung einer Quote zu entwickeln.

Gerade im ländlichen Raum sind auch in unserer Region verstärkte Anstrengungen für eine gute medizinische Versorgung nötig. Ärzte sollten dort tätig sein, wo sie gebraucht werden. Deshalb müssen wir überall in Deutschland und auch in unserer Region Anreize für die Niederlassung von Ärzten schaffen – bevor eine Unterversorgung entsteht.

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