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Interview zum Kredit für Griechenland, den Kommunalfinanzen und zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes!
29. April 2010
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Zur Berichterstattung in der „Bayerischen Rundschau“ gelangen Sie hier.

In einem Interview mit der „Bayerischen Rundschau“ gab der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, Auskunft zum geplanten Kredit für Griechenland, zu den Kommunalfinanzen, zur Wettbewerbsfähigkeit Oberfrankens und zur geplanten Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes.

Herr Koschyk, der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung steht der milliardenschweren Finanzhilfe für Griechenland ablehnend gegenüber. Erklären Sie den Gegnern bitte mal in wenigen Sätzen, warum das Hilfspaket unerlässlich ist.

Zunächst mal: Wir geben den Griechen keine Finanzhilfe, sondern einen Kredit. Diesen muss Griechenland mit voraussichtlich 5% ordentlich verzinsen. Griechenland braucht diesen Kredit, weil die Kapitalmärkte gegen das Land spekulieren, dem Land also kein Geld mehr leihen wollen. Wir machen dies nicht aus reiner Nächstenliebe. Es geht um die Stabilität des Euro. Wir geben Griechenland einen Kredit, für die Stabilität unsererer gemeinsamen europäische Währung, den Euro, für seine Zukunft und damit in unserem, vitalen deutschen Interesse. Aber: Den Kredit gibt es nicht als Blanko-Scheck. Die Bedingung ist, dass Griechenland einen harten Sanierungskurs fährt und dabei den Staatshaushalt schrittweise in Ordnung bringt. Dies wird vom IWF und der Europäischen Union laufend überwacht. Wenn Griechenland die Auflagen nicht umsetzt, drohen deutliche finanzielle Sanktionen.

Sehen Sie nicht die Gefahr, dass nach Griechenland in naher Zukunft auch andere EU-Schuldensünder Finanzhilfe einfordern werden?

Es geht ja gerade darum, den Finanzmärkten zu zeigen: Es lohnt sich nicht, gegen den Euro zu spekulieren. Schon dies wird die Wahrscheinlichkeit verringern, das auch andere Länder stabilisierende Kredite benötigen. Aber es geht auch darum, ein Signal für andere Schuldensünder zu setzen: Die Europäische Union läßt keine Destabilisierung des Euro zu, aber wenn ihr eure Haushalte nicht in Ordnung bringt, drohen so harte Auflagen, wie sie Griechenland jetzt umsetzen muss. Zum Vergleich: Die 2010 von Griechenland geforderte Einsparung von 4 Prozent des BIP würde sich – bezogen auf Deutschland – auf knapp 100 Mrd. € belaufen! Dies sind etwa 1/3 des Bundeshaushaushalts! Deutschland hat zudem durchgesetzt, dass eine Arbeitsgruppe des Europäischen Rates unter der Leitung von Herman Van Rompuy eingesetzt wird, die einen verschärften Sanktionsmechanismus des Stabilitätspaktes ausarbeitet, um besser gegen Defizit-Sünder vorgehen zu können. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, zu prüfen, wie ein Mechanismus entwickelt werden kann, nach dem ein Land in letzter Konsequenz aus der Euro-Zone ausscheiden muss.

Finanzminister Schäuble hat erklärt, dass sich die Regierung innenpolitisch angesichts der klammen Haushaltslage der Städte und Gemeinden vorrangig um Kommunalfinanzen kümmern muss. Wie will man den Kommunen konkret helfen?

Die Städte und Gemeinden befinden sich derzeit – wie Bund und Länder – in einem ausgesprochen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Für die Verantwortlichen vor Ort stellen die aktuellen finanziellen Probleme eine besondere Heraus¬forderung dar. Es muss gewährleistet werden, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Der Bund bekennt sich – im Rahmen seiner Möglichkeiten – zu seiner Verantwortung für die Kommunen.

Die kommunale Situation ist nicht nur Folge der Krise. Das kommunale Finanzsystem weist auch strukturelle Schwächen auf. Wie sonst wäre es zu erklären, dass trotz einer guten kommunalen Finanzsituation insgesamt in den Jahren 2006 bis 2008 ein enormer Anstieg der Kassenkredite zu verzeichnen war? Angesichts der unübersehbaren Schwächen des kommunalen Finanzsystems ist eine grundlegende Befassung mit der Frage der Gemeinde-finanzierung erforderlich. Daher hat Bundesfinanzminister Schäuble die Einsetzung der Gemeindefinanzkommission rasch vorangebracht und gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt.

Die Kommission soll in diesem Jahr noch Ergebnisse vorlegen. Es geht um ein verbessertes Einnahmesystem, das Schwächen der Gewerbesteuer beseitigt, um die Flexibilisierung bei Ausgabenstandards, auch um den Verzicht auf überzogene Anforderungen z.B. im Bereich der Jugendhilfe. Und es geht auch um die Beteiligung der Kommunen bei der Rechtsetzung, also bei der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union.

Auch in Oberfranken sind viele Kommunen klamm. Welche Möglichkeiten sehen Sie als heimischer Vertreter, Maßnahmen zu ergreifen, damit Oberfranken im Wettbewerb der Regionen nicht weiter abgehängt wird?

Der Regierungsbezirk Oberfranken hat seine Chance genutzt, von der einstigen Randlage in die Zentrallage Europas zu kommen. Trotz der bestehenden Förderdisparität hat Oberfranken unheimlich aufgeholt, was man an den immens gestiegenen oberfränkischen Exporten festmachen kann. Vor knapp 20 Jahren hat die Exportquote noch bei 20 Prozent gelegen, heute betrage die Exportquote fast 40 Prozent. Dieses Potential gilt es weiter auszubauen und innovative Wirtschaftsunternehmen für unseren Wirtschaftsstandort zu gewinnen. Die Kostenstrukturen – auch weiche Standortfaktoren – sind für viele Unternehmer ein Argument, in Oberfranken zu investieren. Wenn Oberfranken enorm zugelegt hat, so sind dafür nicht nur die Global Player wie der Bayreuther Zigarettenhersteller British American Tobacco oder das Pegnitzer Pumpenwerk KSB verantwortlich. Auch erfolgreiche mittelständische Unternehmen, wie etwa das Kulmbacher Unternehmen Glen Dimplex, das heute zu den erfolgsreichsten Herstellern von Wärmetechnik zählt, hat dazu einen erheblichen Teil beigetragen. Gleichzeitig ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eines der wichtigsten Themen der Zukunft unserer Region. Ziel muss es sein, im Bereich Familienfreundlichkeit neue Maßstäbe zu setzen. Familienfreundlichkeit erhöht die Lebensqualität unserer Region. Dies trägt auch dazu bei, Fachkräfte in unserer Region zu halten und macht unserer Region für neue Fachkräfte interessant, ihren Lebensmittelpunkt in unsere Region zu verlagern.

Ebenso spielt hier die gegebene Hochschul- und Fachhochullandschaft eine herausragende Rolle. Auch im Bereich der beruflichen Bildung ist der Regierungsbezirk bestens aufgestellt, doch auch hier gilt es, dass vorhandene Potential noch besser auszuschöpfen. Berufliche Bildung aus Oberfranken ist übrigens längst ein Exportschlager, was die Ausbildung junger Kfz-Mechaniker und Kfz-Mechatroniker aus China in der Handwerkskammer für Oberfranken belegt. Im Bereich der Infrastruktur ist Oberfranken durch die vierspurig ausgebaute BAB 9 sowie die BAB 70 bestens angeschlossen. Allerdings gilt es, insbesondere im Bereich des Schienenverkehrs die Attraktivität der Verbindungen nachhaltig zu verbessern!

Im Bereich der regenerativen Energien zögern sowohl Firmen als auch private Bauherren mit Investitionen, weil sie nicht wissen, wie Photovoltaik künftig gefördert wird. Wann schafft die Regierung Klarheit?

Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, den 6. Mai 2010 das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes in 2./3. Lesung abschließend beraten und damit auch in unserer Region eindeutig Klarheit für private Bauherrn und Investoren schaffen. Die christlich-liberale Koalition hat sich bereits am 22. April 2010 unter Beteiligung ihrer Arbeitsgruppen Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft auf die Reform der Solarförderung geeinigt.

Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010, um überzogene Renditen zu Lasten der Strom-Verbraucher zu beenden. Die Fördersätze werden bei Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent und bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt.

Die Definition der Konversionsflächen wird präzisiert. Es wird klargestellt, dass auch verkehrliche und wohnungsbauliche Konversionsflächen umfasst sind.

Die Schwankungsmöglichkeiten für die Degression im Jahr 2011 wird verringert. Zum 1.1.2011 wird die Förderung um 9 Prozent abgesenkt. Überschreitet der Zubau im Beobachtungszeitraum 3500 MW, so steigt die Degression in vier 1000-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt. Unterschreitet der Zubau 2500 MW, so sinkt die Degression in drei 500-MW-Schritten jeweils um 1 Prozentpunkt. Beobachtungszeitraum bleibt Juni bis September 2010 mit dreifacher Gewichtung.

Beim Eigenverbrauch werden Mitnahme-Effekte weiter begrenzt. So wird die maximale Anlagengröße von heute 30 KW nicht auf 800 KW, sondern nur auf 500 KW erhöht. Der ökonomische Vorteil von 8 Cent pro KWh wird nur für die Strommengen der Jahresproduktion einer Anlage gewährt, der 30 Prozent überschreitet. Die Strommengen zwischen 0 und 30 Prozent werden wie bisher mit einem Vorteil von 3,6 Cent ausgestattet. Für die Überprüfung der Eigenverbrauchsregelung für die EEG-Novelle 2012 wurde das Ziel der effektiven Netzentlastung als Maßstab vereinbart.

Der nutzbare Flächen-Korridor um Autobahnen wird marginal auf 110 Meter ausweitet, um Abstandsgebote zur Fahrbahn zu berücksichtigen. Bei Ackerflächen bleibt es bei der Regelung des Gesetzentwurfes, dass diese für die Zukunft aus der Förderung ausgeschlossen werden. Um Härten für energieintensive Unternehmen, die aus einem BGH-Urteil entstanden sind, zu beseitigen, erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Anträge für die besondere Ausgleichsregelung für 2009 und 2010 rückwirkend bis zum 30. September 2010 zu stellen.

Werden großflächige Freianlagen, die 2009 gerade in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, weiterhin möglich sein? oder wird die Regierung – wie angekündigt – den landverbrauch unterbinden?

Freiflächenanlagen auf Ackerflächen werden auch in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Allerdings wird der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet. Anlagen, die zum Termin der 1. Lesung des Gesetzentwurfes am 25. März 2010 im Deutschen Bundestag bereits einen Bebauungsplan per Satzungsbeschluss vorweisen können, haben bis Ende des Jahres Zeit, den Netzanschluss zu realisieren.

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