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Koschyk: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens kommt auch in unserer Region den Bürgerinnen und Bürgern zugute und entlastet die Wirtschaft
13. Mai 2016
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens abschließend beraten.

Mit den Änderungen haben CDU und CSU einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der steuerberatenden Berufe sowie der Finanzverwaltung erreicht. Das Gesetz macht das Besteuerungsverfahren zukunftsfähig und passt es an die modernen Bedingungen an.

Die Bürgerinnen und Bürger werden von Bürokratieaufwand spürbar entlastet. Sie brauchen zukünftig ca. 2,1 Millionen Stunden weniger, um ihre Steuererklärung auszufüllen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 verlängern sich zudem die Steuererklärungsfristen. Die Bürgerinnen und Bürger haben zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.

Zukünftig müssen weniger Belege an das Finanzamt übersandt werden. Zuwendungsbescheinigung, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung müssen durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten werden. Banken können die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf eine kostenlose Papierbescheinigung bleibt aber erhalten.

Der Gesetzentwurf sieht noch einen Verspätungszuschlag von 50 Euro vor. Wir senken ihn von 50 auf 25 Euro pro angefangenen Monat Verspätung. In Fällen, in denen keine Steuer gezahlt werden muss oder eine Rückerstattung erfolgt, gibt es auch in Zukunft keine automatische Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Auch muss kein Rentner Angst haben, zukünftig von hohen Verspätungszuschlägen erfasst zu sein, weil er fälschlich seine Steuererklärungspflicht nicht erkannt hat. Ein Verspätungszuschlag kann nunmehr erst nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist für die Steuerpflichtigen festgesetzt werden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens kommt auch in unserer Region nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern zugute, sondern entlastet auch die Wirtschaft.

So spart die Wirtschaft durch die Regelungen des Gesetzes Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 28 Millionen Euro. Das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, gilt künftig auch für die Steuerbilanz. Aufwendige Doppelerfassungen in Handels- und Steuerbilanz entfallen.

Das Instrument der verbindlichen Auskunft wird gestärkt, damit Steuerpflichtige schneller Rechtssicherheit bei der steuerlichen Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten können. Die Finanzämter sollen zukünftig über einen Antrag auf verbindliche Auskunft grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entscheiden. Eine gleiche Auskunft führt künftig gegenüber mehreren Beteiligten zu einer Gebühr.

Die Grenzen für die sog. Kleinbetragsrechnungen in der Umsatzsteuer werden von 150 auf 200 Euro angehoben. Die Bundesregierung wird zeitnah die Änderung in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vornehmen.

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die Niedrigzinsphase verursacht auch Handlungsbedarf bei der Vollverzinsung. Unser Koalitionspartner war zu einer befristeten Absenkung des Zinssatzes von 0,5 auf 0,4 Prozent pro Monat für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen nicht bereit. An diesem Punkt besteht weiterhin erheblicher Änderungsbedarf.

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