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Koschyk: Versorgungsstärkungsgesetz stellt Weichen auch in unserer Region die medizinische Versorgung im ländlichen Raum auszubauen
12. Juni 2015
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Die unionsgeführte Bundesregierung stärkt damit auch in unserer Region die medizinische Versorgung.

Auch in unserer Region vertrauen die Menschen dem Gesundheitswesen. Sie wissen: bei Krankheit bei einem Pflegefall, bei einem Unfall, dass sie gut versorgt werden. Dies gilt bei unserem solidarischen Gesundheitswesen unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Wohnort. Aber die Menschen machen sich auch Sorgen, ob das so bleibt.

Mit dem Gesundheitsversorgungsgesetz stellt die unionsgeführte Bundesregierung wichtige Weichen, um unsere Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen. So stärkt das das Gesetz die Versorgung im ländlichen Raum, Rechte der Patienten und die Innovation in der Versorgung.

Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt benötigt, kann sich künftig auch in unserer Region an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Können die Servicestellen Patientinnen und Patienten nicht an eine geeignete Praxis vermitteln, wird es einen Behandlungstermin in einer Krankenhausambulanz geben.. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält.

Ist eine Operation geplant, können sich Krankenversicherte in den meisten Fällen ein weiteres Mal beraten lassen. Die Kosten erstatten die Krankenkassen. Bei welchen Eingriffen der Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht, wird noch festgelegt. Patientinnen und Patienten sollen sich künftig darauf verlassen können, dass nur solche Operationen durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung werden zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Vorsorge in Anspruch nehmen können.

Auch trägt das Versorgungsstärkungsgesetz dazu bei die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ausbauen.

Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Während in manchen ländlichen Gebieten und strukturschwachen Regionen eine medizinische Unterversorgung droht, sind einige Ballungsräume überversorgt. Dem will die Bundesregierung entgegenwirken, denn gute medizinische Versorgung darf keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten.

Für Ärztinnen und Ärzte, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen wollen, werden weitere Anreize geschaffen. Deshalb wird es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Das nutzt auch in unserer Region Ärzten und Patienten. Durch diese Strukturfonds können Praxisgründungen oder -übernahmen finanziell unterstützt werden. Zum Beispiel durch geringere Zulassungsgebühren oder höhere Vergütungen für Hausbesuche.

In überversorgten Gebieten kann die Zahl an Arztpraxen leichter abgebaut werden. Frei werdende Kassensitze müssen nicht neu vergeben werden. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, bis 2016 festzustellen, in welchen Bereiches es eine Überversorgung gibt. Dann muss vor Ort in den Zulassungsausschüssen entschieden werden, ob eine Praxis noch gebraucht wird oder nicht.
Mehr Geld steht künftig für die allgemeinärztliche Weiterbildung zur Verfügung. Davon profitieren vor allem die Hausärzte.

Krankenhäuser und Hochschul-Ambulanzen können zudem künftig mehr Patientinnen und Patienten ambulant behandeln. Außerdem wird der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung besser verzahnt. Krankenhäuser können dann bereits bei der Entlassung notwendige Medikamente verordnen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich häufig, in einer Gemeinschaftspraxis zu arbeiten. Deshalb werden zukünftig Praxisnetze und medizinische Versorgungszentren gefördert. Die dort erbrachten Leistungen sollen angemessen vergütet werden.

Mit dem Gesetz soll ein Innovationsfonds geschaffen werden, befristet auf vier Jahre. Von 2016 bis 2019 werden dann jährlich innovative Versorgungsprojekte mit 225 Millionen Euro gefördert, 75 Millionen Euro fließen in die Versorgungsforschung. Die jährlich fälligen 300 Millionen Euro werden zur Hälfte von den Krankenkassen gezahlt, zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Derzeit enthält diese Reserve gut zwölf Milliarden Euro. Nach einer Evaluierung wird der Deutsche Bundestag entscheiden, ob der Innovationsfonds nach 2019 weiter geführt wird.

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