Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ beschlossen. Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzte sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Finanzstaatssekretär Koschyk: „Die beschlossene […]