Zur Diskussion
Brauchen wir eine verstärkte Alkoholprävention?
7. Mai 2009
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hat verstärkte Maßnahmen zur Alkoholprävention gefordert und den Unionsparteien eine Blockadehaltung gegenüber verstärkten Maßnahmen zur Alkoholprävention vorgeworfen.

Die Vorwürfe der Drogenbeauftragten sind haltlos. Fachlich begründete Einwände gegen zusätzliche Restriktionen beim Thema Alkoholkonsum haben mit Blockade nichts zu tun. Bei allen Diskussionen um einen breiten Maßnahmen-Mix gegen den Alkoholmissbrauch darf nicht außer Acht gelassen werden: Die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung pflegt einen verantwortlichen Alkoholkonsum. Eine Strategie, die undifferenziert und mit zusätzlichen Restriktionen auf eine Reduzierung des Gesamtverbrauchs setzt, ist wenig Erfolg versprechend. Vordringliches Ziel muss es sein, die Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung und Kontrolle bereits bestehender Gesetze und Vorschriften konsequent zu beseitigen. Es mangelt nicht an Gesetzen, wohl aber an ihrer Durchsetzung.

Hier und in der Bündelung von Präventionsmaßnahmen liegt der entscheidende Ansatz für gezielte Strategien gegen den Alkoholmissbrauch. Die von der Drogenbeauftragten vorgestellten Zahlen des Drogen- und Suchtberichts 2009 im Bereich Alkohol bestätigen zweierlei: Gegenüber dem exzessiven Konsum von Alkohol in einzelnen Gruppen Jugendlicher muss mit gezielter Prävention begegnet werden. Wichtig ist vor allem ein breites Bewusstsein in der Bevölkerung für einen verantwortlichen Umgang mit alkoholischen Getränken. Im Bereich der Jugendlichen sind vor allem zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Informationskampagnen erfolgversprechend, die sowohl die Lebenswelten der Jugendlichen selbst – Schule, Freizeiteinrichtungen, Vereine – erreichen, als auch auf die Erziehungskompetenz der Elternhäuser abzielen. Auch die Länder und Kommunen müssen die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Verbote von Flatrateparties oder Konsumverbote an bestimmten Plätzen haben sich als wirksames Mittel erwiesen und müssen noch häufiger als bisher ausgesprochen werden.

Forderungen nach gesetzlichen Restriktionen wie etwa weiteren Werbebeschränkungen, Sponsoring-Verboten z.B. für Brauereien oder politischer Preisgestaltung über höhere Steuern tangieren wesentliche ökonomische Grundfreiheiten, ohne dass mit diesen Maßnahmen dem Problem des missbräuchlichen Umgangs mit Alkohol wirksam begegnet werden könnte.

Die Werbung für alkoholische Produkte wird bereits heute durch detaillierte gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene beschränkt. Darüber hinaus haben sich u.a. die Deutschen Brauer über den Deutschen Werberat klare und überprüfbare Selbstbeschränkungen und „Verhaltensregelungen über kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ gegeben. Ein mehr an Gesetzen kann kein Garant für ein mehr an verantwortlichem Alkoholkonsum sein. Vielmehr müssen die geltenden Schutzbestimmungen deutlich konsequenter angewandt werden – gerade im Hinblick auf Kinder- und Jugendliche.

Hartmut Koschyk MdB

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There is 1 comment

  • Martin Fuchs sagt:

    Ich denke, die bestehenden Gesetze sind völlig ausreichend, aber Sie müssen in der Tat konsequent angewendet werden. Flatratpartys müssen konsequent unterbunden werden, da dort Jugendliche zum Alkohlol trinken regelrecht verführt werden.

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