Mit dem Ziel, juristische Grundlagenforschung zu betreiben, ist an der Universität Bayreuth eine Forschungsstelle für Verbraucherrecht eröffnet worden. „Es gibt sowohl im Zivil-, wie im Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht verbraucherrechtliche Aspekte, die wir erstmals unter dem Blickwinkel des Verbraucherrechts systematisch zusammenführen wollen“, erklärte der Leiter der Forschungsstelle Professor Martin Schmidt-Kessel. Der 43-Jährige ist Inhaber des einzigen deutschen Lehrstuhls für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Offiziell eröffnet wurde die neue Forschungsstelle von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, auf deren Betreiben hin im Herbst 2010 auch der Lehrstuhl eingerichtet wurde.
Landrat Hermann Hübner, Staatssekretär Hartmut Koschyk, Professor Martin Schmidt-Kessel, Bundesministerin Ilse Aigner, Universitätspräsident Rüdiger Bormann und Oberbürgermeister Michael Hohl haben die neue Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth eröffnet.
Mit der Eröffnung der neuen Forschungsstelle soll die Verbraucherpolitik eine neue Qualität erhalten, sagte Aigner. Eine derart unabhängige und interdisziplinäre Forschung habe in der Vergangenheit gefehlt. Die Zeiten, in denen die Politik den Verbraucher alleine mit nationalen Bestimmungen schützen konnte, seien längst vorbei. Darüber hinaus hätten vor allem schnelllebige technologische Entwicklungen das Umfeld des Verbrauchers gewaltig umgekrempelt. Ihr Ziel sei es, im Verbraucherschutz Freiheit und Selbstbestimmung zu schaffen und zu erhalten, sowohl für den Verbraucher selbst, als auch für die Unternehmen. Aigner: „Ich will Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Selbstbestimmung ermöglichen.“
Mit seiner Pionierarbeit will Schmidt-Kessel unter dem Dach der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht nur in die Forschung, sondern auch in Politik und Wirtschaft hineinwirken. Der Handlungsbedarf sei groß, sagte Schmidt-Kessel. Seit gut einem Jahr sei es beispielsweise fast unmöglich, für die Studenten in seinen Vorlesungen und Seminaren einen aktuellen Gesetzestext über Widerrufsrechte in Fernabsatz- und Haustürgeschäften bereitzustellen. Allein 2010 und 2011 seien die betreffenden Regeln mindestens dreimal geändert worden, weitere Änderungsvorhaben befänden sich im Gesetzgebungsverfahren oder stünden kurz davor. Auch im Anleger- und im Datenschutz komme es fast im Jahrestakt zu neuen Schutzgesetzen. Auf vielen Gebieten lasse sich gar nicht fehlerfrei unterrichten, weil kein fehlerfreier Gesetzestext vorliegt, sagte Kessel. Es sei offensichtlich, dass die Qualität der Rechtssetzung unter einer solchen Sprunghaftigkeit leiden muss.
Der Professor richtete seine Mahnungen aber zugleich an die Öffentlichkeit, die – bei allen berechtigten Erwartungen – der Politik die nötige Zeit einräumen müsse, um eine solide Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. „In unserer Mediendemokratie wird bei jedem Lebensmittelskandal gleich die Handlungsfähigkeit des Staates in Frage gestellt. Man erinnere sich nur daran, mit welcher Leichtigkeit die föderalistische Staatsorganisation angezweifelt wurde, kurz nachdem die EHEC-Krise ausgebrochen war“, sagte Schmidt-Kessel.
Im Verbraucherschutz gebe es viele neue Herausforderungen zu lösen. Aber die Hektik, die der Gesetzgeber unter dem Druck der Öffentlichkeit in jüngster Zeit auf diesem Gebiet entwickelt habe, nützt den Kunden wenig und fördert nur die allgemeine Verunsicherung. Schmidt-Kesselmahnte deshalb vor allem mehr Kontinuität in der Gesetzgebung an.
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