Stv. Regierungssprecherin Demmer: Die UN-Mission darf die bestehenden Instrumente, etwa der OSZE, nicht in Frage stellen
Russland hat in dieser Woche bei den Vereinten Nationen in New York einen ersten Resolutionsentwurf für einen UN-Blauhelmeinsatz eingereicht. Die Bundesregierung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung des Vorschlags von Russlands Präsidenten Wladimir Putin vorstellen, UN-Blauhelmsoldaten in die Ost-Ukraine zu schicken. So müsse sich der Einsatz auf das gesamte Konfliktgebiet erstrecken und nicht nur auf die Kontaktlinie zwischen ukrainischer Armee und prorussischen Separatisten, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch. Zudem dürften die Separatisten kein Mitspracherecht bei dem UN-Einsatz erhalten. Es bleibt nun abzuwarten, ob eine Einigung auf die Details einer solchen UN-Mission erreicht werden kann.
„Es ist gut, dass Russland sich dieser Initiative nun anschließt“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in der Regierungspressekonferenz. Die Idee, eine UN-Friedensmission in der Ost-Ukraine einzusetzen, wird seit 2015 von der Ukraine unterstützt, verlangt aber ihren Einsatz im gesamten Konfliktgebiet. Unterstützung erhält Kiew dabei von der Bundesregierung.
Die stellvertretende Regierungssprecherin machte deutlich, dass das „Hauptanliegen der Bundesregierung die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen – gerne mit Unterstützung einer UN-Mission“, ist. Diese Mission dürfe aber die bestehenden Instrumente, etwa der OSZE, nicht in Frage stellen, sondern allenfalls stärken oder ergänzen.
Wichtig ist, dass der Waffenstillstand, der auch nach der jüngsten Initiative brüchig bleibt, gestärkt wird. Der Waffenstillstand ist die Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets vom Februar 2015.
Konstruktive Beratungen und eine Einigung der betroffenen Seiten in New York wären sehr zu begrüßen. Nun gilt es, den vorliegenden russischen Resolutionsentwurf zu prüfen.
Im Vordergrund des Entwurfs steht die Sicherheit der OSZE-Sonderbeobachtermission SMM. Diese muss nach Vorstellung der Bundesregierung im gesamten Einsatzgebiet, der gesamten Ukraine, gewährleistet sein“, so Regierungssprecherin Demmer.
Einige Elemente sind aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtig: Eine solche Mission muss im gesamten Konfliktgebiet im Osten der Ukraine eingesetzt werden können, nicht nur an der Kontaktlinie. Es darf nicht dazu kommen, dass durch die Stationierung neue Grenzlinien inmitten der Ukraine gezogen werden. Die territoriale Integrität der Ukraine muss gewahrt werden und die OSZE-Beobachter müssen volle Bewegungsfreiheit erhalten.
Ganz überwiegend sind es aktuell und in der Vergangenheit die Separatisten, die die OSZE-Sonderbeobachtermission SMM bei der Ausübung ihres Mandats behindern. Das geschieht nicht nur an der Kontaktlinie, sondern insbesondere auch in der Umgebung der russisch-ukrainischen Grenze.
Nicht einzusehen ist, warum Separatisten im Donbass ein Mitentscheidungsrecht bei einer solchen Mission auf ukrainischem Staatsgebiet haben sollen. Dies hätte aus Sicht der Bundesregierung zurecht eine inakzeptable Aufwertung der selbsternannten Führung der sogenannten Volksrepubliken zur Folge.
Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit Frankreich der Sache annehmen und sehen, was die ukrainischen Vorschläge und Bedenken zum Resolutionsentwurf der Russen seien, so der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer. Mit Frankreich will die Bundesregierung jetzt eine gemeinsame Haltung entwickeln. Zusammen wird man dann im sogenannten „Normandie-Format“ auf die Konfliktparteien in Moskau und Kiew zugehen. Im „Normandie-Format“ – benannt nach dem ersten Treffen dieser Art am 6. Juni 2014 – finden auf verschiedenen Ebenen Verhandlungen statt. Dabei geht es um die praktische Umsetzung des 2015 in Minsk beschlossenen Maßnahmenkatalogs, vorrangig einen Waffenstillstand, Truppenrückzug und politische Reformen.
Zum Wortlaut der Regierungspressekonferenz vom 6. September 2017 gelangen Sie hier.
Zur Internetseite der OSZE-Sonderbeobachtermission SMM gelangen Sie hier.
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