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Koschyk: 10-Milliarden-Euro Investitionsoffensive / Zusätzliche Unterstützung der Kommunen
6. März 2015
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Anfang November 2014 hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble zusätzliche öffentliche Investitionen in Höhe von 10 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 angekündigt. Diese zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten sind das Ergebnis der erfolgreichen wachstumsfreundlichen Konsolidierung der unionsgeführten Bundesregierung der vergangenen Jahre.

Die Bundesregierung hat sich in dieser Woche über die Verteilung dieser 10 Mrd. Euro verständigt und den Kommunen weitere 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Der Bund wird in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 7 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, den Hochwasserschutz, für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, den Klimaschutz und die Städtebauförderung bereitstellen. Daneben werden in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt zusätzliche 3 Mrd. Euro über alle Ministerien verteilt zur Verfügung gestellt, um wichtige Investitionen für die Zukunft unseres Landes weiter vorwärts zu bringen.

Die Finanzierung der Kosten für das Betreuungsgeld in Höhe von rund 1 Mrd. Euro im Jahr erfolgt ab 2016 nicht mehr über die Fachressorts sondern aus dem allgemeinen Haushalt. Je nach Anteil an der Finanzierung des Betreuungsgeldes haben die Ressorts in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel für investive Ausgaben. Die drei Ressorts, die davon am meisten profitieren sind das Bundesministerium der Verteidigung mit jährlich gut 300 Mio. Euro, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit jährlich fast 200 Mio. Euro und das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit jährlich gut 100 Mio. Euro.

Die zusätzlichen Investitionen werden für die weitere Verbesserung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und auch unserer Region eingesetzt.

Darüber hinaus setzt die Koalition ein deutliches Signal zur weiteren Unterstützung der Kommunen. In den kommenden Jahren werden 5 Mrd. Euro zusätzlich für die Kommunen bereitgestellt.
1,5 Mrd. Euro sind im Jahr 2017 zur Stärkung der kommunalen Investitionen vorgesehen. Diese werden im Jahr 2017 zusätzlich zu den bereits beschlossenen Finanzmitteln für die Kommunen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt.

Somit unterstützt der Bund die Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 1 Mrd. Euro und im Jahr 2017 mit 2,5 Mrd. Euro. Diese Unterstützung erfolgt hälftig über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) sowie über eine Erhöhung des Kommunalanteils bei der Umsatzsteuerverteilung.

3,5 Mrd. Euro wird der Bund noch in diesem Jahr in ein Sondervermögen einbringen, um auch finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen.

150306 Kommunen

Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro stärkt besonders finanzschwache Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Dabei ist es der unionsgeführten Bundesregierung wichtig zu definieren, unter welchen Bedingungen eine Kommune als „finanzschwach“ eingestuft wird und aus dem Sondervermögen unterstützt werden kann. Eine Definition dahingehend, dass nur Kommunen in Haushaltssicherung in den Genuss der Sonderförderung kommen können, hält die Bundesregierung für nicht zielführend.

Ab 2018 wird – wie vereinbart –die weitere Kommunalentlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro jährlich umzusetzen sein.

CSU und CDU hatten bereits im vergangenen Jahr bei den ersten Überlegungen, ein nationales Investitionsprogramm aufzulegen, darauf hingewiesen, dass die Kommunen die staatliche Ebene in Deutschland sind, die die Mittel am schnellsten und zielgenauesten einsetzen kann.

Die Einigung der Großen Koalition greift diese Forderung auf und ermöglicht damit eine zielgenaue Förderung der Kommunen bei gleichzeitiger Setzung wichtiger Konjunkturimpulse.
Von den Ländern erwartet die Bundesregierung auch bei dieser Kommunal-Unterstützung des Bundes, dass die Mittel zusätzlich und ungekürzt bei den Kommunen ankommen und keine Verrechnung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen wird. Auch eine Verrechnung der Bundesmittel mit Förderprogrammen der Länder muss aus unserer Sicht ausgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass die Kommunen tatsächlich zusätzliche Mittel zur Stärkung der Investitionskraft erhalten.

Mit der neuen Investitionsoffensive wird die unionsgeführte Bundesregierung ihrer Verantwortung für lebenswerte Städte und Gemeinden gerecht. Jetzt besteht die Chance, durch zielgerichtete Maßnahmen die Lebensqualität für die Menschen direkt vor Ort zu erhöhen und den Städten und Kommunen auch in unserer Region neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Investitionsoffensive zeigt, dass wir die Städte mit ihren zahlreichen Herausforderungen nicht alleine lassen.

Lebenswerte Städte sind ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Gerade in vielen großen Städten besteht jedoch ein enormer Investitionsstau. Die Länder sind deshalb in der Verantwortung, alle zusätzlichen Mittel des Bundes an die Städte und Gemeinden weiterzureichen. Es darf nicht sein, dass die Gelder in den Länderhaushalten versickern. Wir werden genau darauf achten, dass die Landesregierungen die Mittel nicht für andere Zwecke verwenden.

Die Mittel für zusätzliche Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, haben wir uns durch eine solide Haushaltspolitik Stück für Stück erarbeitet. Nachdem der Bund im vergangenen Jahr vorzeitig keine neuen Schulden mehr machen musste, eröffnet die wachstumsfreundliche Konsolidierung jetzt neue finanzielle Spielräume. Die zusätzlichen 5 Milliarden Euro für die Kommunen sind ein großer Erfolg der unionsgeführten Bundesregierung und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

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