International
Bundesbeauftragter Koschyk empfängt die Gouverneurin Gagausiens
1. Juni 2017
0

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, mit der Gouverneurin (Bakşanin) der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien in Moldawien, Irina Vlah

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hat die Gouverneurin (Bakşanin) der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien in Moldawien, Irina Vlah, zu einem Informations- und Gedankenaustausch empfangen. Gouverneurin Vlah führte eine Delegation aus Gagausien an, die sich auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung zu einem Informationsbesuch in Berlin aufhielt.

Gagausien ist eine mit Autonomie versehene Gebietskörperschaft der Republik Moldawien. Die Gagausen sind ein Turkvolk, das sich mehrheitlich zum christlich-orthodoxen Glauben bekennt.
Bundesbeauftragter Koschyk stellte bei dem Treffen die Politik der Bundesregierung für die in Deutschland lebenden nationalen autochthonen Minderheiten vor und ging hierbei insbesondere auf die Umsetzung der grundlegenden Dokumente des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten und deren Sprachen ein,namentlich das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationalen Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

HP 1

Gouverneurin Vlah beschrieb die Nationalitätenpolitik in der Republik Moldawien und die Ausgestaltung des Autonomiestatus Gagausiens, wobei sie sich klar zur Zugehörigkeit zur Republik Moldawien bekannte. Sie bemängelte aber die Schwierigkeiten bei der konkreten Umsetzung der Autonomie, insbesondere in den Bereichen Bildung sowie Infrastruktur und Investitionen.

Bundesbeauftragter Koschyk schlug vor, bei der konkreten Regelung von Fragen der Minderheitenrechte im Zusammenhang mit dem Autonomiestatus sich auch externer Expertise zu bedienen, etwa des in Flensburg angesiedelten Europäischen Zentrums für Minderheitenfragen (European Centre for Minority Issues – ECMI). Auch empfehle sich die Beschäftigung mit den Autonomieregelungen für die deutschsprachige Provinz Bozen-Südtirol in Italien. Die wesentliche Grunderfahrung sei, dass ein großzügiges Autonomiestatut für eine nationale Minderheit immer mit deren uneingeschränkter und vorbehaltloser Loyalität gegenüber dem Gesamtstaat verbunden sein müsse. Dann könnten in der entsprechenden Region auch alle Menschen, nicht nur die jeweilige Minderheit, von einem lebendigen Autonomiestatus profitieren.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

unnamed-2

Stafette der Freundschaft wird weitergereicht – Staatsminister Martin Dulig, stellv. Ministerpräsident des Freistaates Sachsen folgt Hartmut Koschyk als neuer Ko-Vorsitzender des Deutsch-Koreanischen Forums nach

Im Rahmen des 20. Deutsch-Koreanischen Forums und ...

Weiterlesen
1

Koschyk trifft südkoreanischen Wiedervereinigungsminister Kwon Young-se

Der deutsche Ko-Vorsitzende des Deutsch-koreanisch...

Weiterlesen
Bild-35

Dr. Theo Sommers Verdienste um die deutsch-koreanischen Beziehungen werden unvergessen bleiben!

Tief betroffen nehmen wir Abschied vom „Gründun...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert