Ab dem 1. Mai gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dann können Bürger aus acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass für eine Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr verlangt wird. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundrechten auf dem europäischen Binnenmarkt: Das sind […]