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Koschyk: Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet auch Chancen für unsere Region!
30. April 2011
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Ab dem 1. Mai gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dann können Bürger aus acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass für eine Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr verlangt wird. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundrechten auf dem europäischen Binnenmarkt: Das sind der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungsströmen sowie der freie Verkehr von Personen. Alle EU-Bürger dürfen damit in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie die Angehörigen dieser Staaten arbeiten.

Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit birgt auch in unserer Region mehr Chancen als Risiken für den Arbeitsmarkt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den stetig wachsenden Fachkräftemangel in unserer Region. Ebenso können Handwerksbetriebe im grenznahen Raum zukünftig auch Lehrstellen besetzen, auf die sich kein Jugendlicher mehr beworben hat und somit leer stehen.

Bereits in vier Jahren werden allein im Freistaat Bayern etwa 520. 000 Arbeitskräfte fehlen – Fachkräfte, die von unseren Wirtschafts- und Handwerksbetrieben dringend benötigt werden. Die Weiterqualifizierung unserer heimischen Arbeitnehmer genügt nicht, um diese Entwicklung umzukehren. Die Fachkräftesicherung ist auch in unserer Region eine der großen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass der gezielte Zuzug von gut ausgebildeten, hochqualifizierten Arbeitnehmern aus dem Ausland auch in unserer Region zu einer stärkeren wirtschaftlichen Dynamik führen wird.

Einen befürchteten Ansturm auf unseren heimischen Arbeitsmarkt wird es hingegen nicht geben. Nach dem 1. Mai werden sich voraussichtlich nur wenige Bürger aus Mittel- und Osteuropa um Arbeitsstellen in Bayern und Oberfranken bewerben. Die meisten Bürger der Beitrittsstaaten, die sich für eine Tätigkeit im Ausland interessieren, sind in den vergangenen Jahren bereits in die Länder gegangen, die ihnen schon seit 2004 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gewähren, wie beispielsweise Großbritannien. Außerdem hat sich die wirtschaftliche Situation in den Beitrittsstaaten mittlerweile so weit verbessert, dass viele der osteuropäischen Arbeitnehmer keine Notwendigkeit sehen, sich um eine Beschäftigung im Ausland zu bemühen.

Um im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Lohndumping in Niedriglohnsektoren zu verhindern, haben sich in den meisten Niedriglohnbranchen die Sozialpartner in Deutschland auf Branchenmindestlöhne geeinigt. Mindestlöhne gibt es in der Abfallwirtschaft, im Baugewerbe, im Dachdecker- und im Elektrohandwerk. Auch in der Gebäudereinigung, im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Pflegebranche und bei der Wäschereidienstleistung gibt es eine Lohnuntergrenze. Am 24. März 2011 hat der Deutsche Bundestag darüber hinaus das Gesetz gegen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet. Damit wird ab 1. Mai 2011 für die Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn als Lohnuntergrenze festgesetzt, auch um Niedriglöhne durch ausländische Arbeitnehmer zu verhindern.

Insgesamt sehe ich die Öffnung Europas als Chance für unser Land. Deutschland profitiert am meisten von Europa, da Deutschland in den europäischen Markt zwei Drittel seiner Güter exportiert. Die europäische Vision eines gemeinsamen Marktes und damit auch eines großen gemeinsamen Arbeitsmarktes ist richtig und wird unserem Land und auch unserer Region mehr Vorteile als Nachteile bringen.

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