Für gespendete Lebensmittel an Armentafeln wollen Bund und Länder keine Mehrwertsteuer mehr verlangen. Man hat sich auf eine Billigkeitsregelung verständigt. „Lebensmittel- und Sachspenden unterliegen dem Grunde nach als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer“, so Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk in einem Antwortschreiben auf die Anfrage des Linken-Abgeordneten Richard Pitterle. Jedoch hätten sich Bund und Länder bei den Lebensmittelspenden […]