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Braucht der Finanzmarkt mehr Transparenz und müssen bestimmte Finanzmarkt-Transaktionen verboten werden?
3. Juli 2010
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in 2./3. Lesung abschließend das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte beraten.

Als Konsequenz aus den Krisen der Finanzmärkte und inzwischen auch der Euro-Zone müssen wir zum einen die zu hohen öffentlichen Defizite reduzieren und zum anderen brauchen die Finanzmärkte strengere und effizientere Regeln. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre muss man davon ausgehen, dass die modernen Finanzmärkte in ihrer Verflechtung und mit ihren innovativen Instrumenten die Schwankungen auf den Märkten verschärfen. Dadurch können die Akteure auf den Finanzmärkten in Krisensituationen die Unsicherheit der Marktteilnehmer massiv verstärken. Die rasante Geschwindigkeit, mit der sich die Situation an den Finanzmärkten zuspitzte, drohte die Euro-Zone auseinanderbrechen zu lassen. Also muss das Krisenverschärfungspotenzial der Finanzmärkte reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die bürgerliche Koalition unter Federführung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB den Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte vorgelegt, mit dem die zurzeit gefährlichsten Finanzinstrumente verboten werden.

Durch die neu in das Wertpapierhandelsgesetz einzuführenden Vorschriften sollen zum einen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, verboten werden.

Verboten wird zudem der Abschluss von bestimmten ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten (so genannte Credit Default Swaps, CDS), bei denen kein eigener Absicherungszweck besteht. Auch diese Art von Geschäften kann die Stabilität der Finanzmärkte gefährden und gesamtwirtschaftlich schädliche Anreize für die Finanzmarktakteure setzen.

Darüber hinaus soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden. In einer ersten Stufe erfolgt eine Unterrichtung der BaFin. In einer zweiten Stufe sind größere Leerverkaufspositionen zudem zu veröffentlichen. Erfasst werden von dem Transparenzsystem sowohl gedeckte Leerverkaufspositionen in Aktien als auch Positionen in anderen Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprechen.

Die bürgerliche Koalition ergreift diese Maßnahmen, weil Leerverkäufe und CDS ohne Absicherungszweck am Ende Einfluss auf den Ausgang der Geschäfte nehmen und so eine Abwärtsspirale in Gang setzen.

Mit dem verabschiedeten Gesetz werden ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatspapieren der Eurozone ebenso verboten,  wie ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf Staatsschuldtitel der Eurozone, die nicht Absicherungszwecken dienen. Zudem wird die Rechtsgrundlage für die Finanzaufsicht BaFin verbessert, Verbote von Leerverkäufen von Derivaten kurzfristig und zielgenau einzuführen. Mit einer zusätzlichen erhöhten Markttransparenz durch niedrige Meldeschwellen wird der Druck auf rein spekulative Investoren erhöht. Versuche, Sand ins Getriebe der Finanzmärkte durch Leerverkäufe zu streuen, wird es in Zukunft nicht mehr geben können. Die bürgerliche Koalition beschränkt also die Risiken aus Geschäften, die in Extremsituationen zu Turbulenzen beitragen. Mit dem Gesetz ist Deutschland zugleich Vorreiter in Europa und Vorbild für weitere internationale Maßnahmen. CDU/CSU und FDP beweisen mit diesem Gesetz erneut ihre Entschlossenheit zur Regulierung der Finanzmärkte.

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