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Braucht der Finanzmarkt mehr Transparenz und müssen bestimmte Finanzmarkt-Transaktionen verboten werden?
5. Juni 2010
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In jüngster Vergangenheit hat sich die Finanzmarktkrise mit der Ausweitung auf die Märkte für Staatsanleihen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Kursschwankungen des Euro noch einmal verschärft. Die Finanzmarktkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit gezeigt, dass weitere Verbesserungen des Aufsichtsrechts unbedingt nötig sind. Durch ein gesetzliches Verbot krisenverstärkender Finanzmarkt-Transaktionen und einer verbesserten Transparenz der Finanzmärkte muss diesen negativen Marktentwicklungen entgegen getreten werden.

Unter Federführung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB hat die christlich-liberale Koalition daher einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der bereits nächste Woche in 1. Lesung vom Deutschen Bundestag beraten werden soll. Durch den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ sollen bestimmte Transaktionen, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen, verboten werden.

Durch die neu in das Wertpapierhandelsgesetz einzuführenden Vorschriften sollen zum einen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, verboten werden.

Verboten werden soll zudem der Abschluss von bestimmten ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten (so genannte Credit Default Swaps, CDS), bei denen kein eigener Absicherungszweck besteht. Auch diese Art von Geschäften kann die Stabilität der Finanzmärkte gefährden und gesamtwirtschaftlich schädliche Anreize für die Finanzmarktakteure setzen.

Zudem wird festgelegt, dass darüber hinaus auch weitere Geschäfte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen und Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) verboten werden könnten.

Darüber hinaus soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden. In einer ersten Stufe erfolgt eine Unterrichtung der BaFin. In einer zweiten Stufe sind größere Leerverkaufspositionen zudem zu veröffentlichen. Erfasst werden von dem Transparenzsystem sowohl gedeckte Leerverkaufspositionen in Aktien als auch Positionen in anderen Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprechen.

Insgesamt sorgt der Gesetzesentwurf der christlich-liberalen Koalition für mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt und das Verbot bestimmter Finanzmarkt-Transaktionen trägt effektiv dazu bei, bereits im Vorfeld Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte abzuwehren und eine Wiederholung der jetzigen Finanzmarktkrise zu verhindern.

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