Zur Diskussion
Sollte am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Schönefeld eine christliche Kapelle oder ein christlich geprägter Raum der Stille eingerichtet werden?
15. Januar 2010
0
,

Die beiden großen Kirchen haben erneut eine christliche Kapelle oder einen christlich geprägten Raum der Stille am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Schönefeld gefordert.

Auch wenn Georg Kardinal Sterzinsky und Bischof Markus Dröge ihre Forderungen moderat vortrugen, ist klar, dass hinter der einberufenen Pressekonferenz der beiden Kirchenoberhäupter in Berlin ein handfester Konflikt mit der staatlichen Flughafengesellschaft steckt. Denn bislang ist der Flughafen von seiner Absicht, einen gemeinsamen, 120 Quadratmeter großen „Ort der Stille“ für alle Religionsgemeinschaften in der Mitte des neuen Terminals einzurichten, nicht abgerückt. Bereits im September 2008 hatte der damalige evangelische Bischof Wolfgang Huber gegenüber Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) einen Ort in Trägerschaft der beiden christlichen Kirchen gefordert, der ausschließlich Christen vorbehalten ist.

Der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ulrich Seelemann, machte deutlich, dass die beiden christlichen Kirchen einen neutralen Ort der Stille nicht in ihre Trägerschaft übernehmen würden. Der Flughafen müsse schon Mindestanforderungen erfüllen und einen christlich geprägten Ort sowie zwei Büros für je einen katholischen und einen evangelischen Pfarrer bereitstellen und finanzieren. „Wir würden anderen Religionen Gastrecht gewähren, das Kreuz aber ungern abnehmen“, sagte Bischof Dröge. Vorstellbar sei aber auch, dass der 120 Quadratmeter große Raum für eine christliche Kapelle und einen Raum für andere Konfessionen geteilt würde, sagte Seelemann.

Ich vertrete den Standpunkt, dass am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Schönefeld eine christliche Kapelle oder ein christlich geprägter Raum der Stille eingerichtet werden muss. Das Grundgesetz bekennt sich in seiner Präambel zur „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, und ist in seinem Grundrechtsteil an den Zehn Geboten ausgerichtet, wie auch unsere gesamte Verfassungs- und Gesellschaftsordnung im christlichen Menschenbild wurzelt. Insofern ist das christliche Erbe und Wertefundament eine wesentliche Grundlage unserer Kultur und unseres Grundrechte-Verständnisses. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein laizistischer Staat, der die Religion aus dem öffentlichen Raum verbannt. Das Grundgesetz geht von dem in weltanschaulichen Fragen neutralen d.h. toleranten Staat aus, wobei das Grundgesetz über Art. 140 in Verbindung mit den Weimarer Kirchenrechtsartikeln bestimmte Garantien für die beiden Volkskirchen enthält. Dem Christentum kommt damit eine besondere Rolle in unserer Staats- und Verfassungsordnung zu, die sich z.B. in christlichen Symbolen im öffentlichen Raum (z.B. Kreuze in Schulen und Gerichtssälen), Religionsunterricht als ordentlichem Unterrichtsfach an den staatlichen Schulen sowie theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten niederschlägt. Hierdurch wird die Freiheit anderer Bekenntnisse, die von Artikel 4 Grundgesetz garantiert ist, nicht berührt. Eine christliche Kapelle oder ein christlich geprägter Raum der Stille am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin- Schönefeld ist auch Ausdruck unserer christlichen und kulturellen Wurzeln und trägt der christlichen Wertebindung unseres Gemeinwesens Rechnung.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

IMG_9953-1024x629

Gelungene Neuausrichtung der Deutschen Minderheit in Kasachstan!

In der Mitte Albert Rau, Bundesbeauftragter Hartmu...

Weiterlesen
IMG_8879 (1024x761)

Potential kleiner deutscher Minderheiten erkennen, nutzen und vernetzen!

Besuch in der Begegnungsstätte des Vereins „Ein...

Weiterlesen
Bundes2016

Koschyk: Öffentliche Schulden sinken weiter – Solide Finanzpolitik der Bundesregierung zeigt Wirkung!

Weniger Schulden, höhere Steuereinnahmen, geringe...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert