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Sollte das Branntweinmonopol verlängert werden? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
17. April 2010
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Das Branntweinmonopol hat für Deutschland und auch in der Fränkischen Schweiz und im Fichtelgebirge eine herausragende Bedeutung, sowohl für die Pflege der Kulturlandschaft als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Deshalb begrüße ich die Erklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, dass eine Einigung auf europäischer Ebene möglich ist. Die mögliche Einigung sieht vor, dass Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien in Deutschland im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum Jahr 2017 Alkohol in einer jährlichen Höchstmenge von 60.000 Hektoliter erzeugen dürfen.

Nach dem sogenannten „Drittel-Modell“ sollen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien im Jahr 2011 bundesweit noch 540.000 Hektoliter, in 2012 noch 360.000 Hektoliter und in 2013 noch 180.000 Hektoliter Alkohol erzeugen. Das heißt, die für 2011 zulässige Menge, die in etwa der im laufenden Betriebsjahr 2009/10 von Kartoffel- und Getreidebrennereien erzeugten Alkoholmenge entspricht, wird in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils ein Drittel reduziert. Nach der Rückgabe der landwirtschaftlichen Brennrechte erhalten Verschlussbrennereien Ausgleichsbeträge in fünf Jahresraten, die sie für eine Restrukturierung der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe nutzen können. Ohne die Vereinbarung eines konkreten Ausstiegsszenarios besteht von Seiten der EU-Kommission keine Bereitschaft, das Monopol überhaupt über 2010 hinaus zu verlängern.

Das ursprüngliche Deutsche Branntweinmonopol war ein Bezugs-, Herstellungs-, Einfuhr-, Handels- und Reinigungsmonopol. Im Rahmen der EG ist es umgeformt worden und stellt heute eine nationale Marktordnung mit agrar-, regional- und sozialpolitischer Zielsetzung dar. Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien. Landwirtschaftliche Brennereien in Deutschland erhalten gegenwärtig eine produktionsbezogene Unterstützung in Höhe von bundesweit jährlich rund 80 Millionen Euro, die aufgrund einer EU-Ausnahmeregelung gezahlt werden darf. Die bestehende Ausnahmeregelung läuft jedoch zum 31. Dezember 2010 aus.

Dass mit der letztmaligen Verlängerung bis 2017 schmerzhafte Einschnitte verbunden sein werden, scheint klar. Dies ist aber die einzige Möglichkeit, eine nochmalige Verlängerung des Branntweinmonopols zu ermöglichen.

Viele Streuobstwiesen werden auch in unserer Region heute nur noch gepflegt und genutzt, weil Alkohol in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien dezentral produziert wird. Die Art der Kreislaufwirtschaft durch die Schlempe- und Düngerverwertung hat sich bestens bewährt. Außerdem liefern die Brennereien Wertschöpfung und Arbeitsplätze im gesamten ländlichen Raum, nicht nur in den Brennereien selbst, sondern auch in den Zulieferbetrieben, wie zum Beispiel Apparatebauer, Landhandel und das örtliche Handwerk. Eine Verlängerung des Brandweinmonopols bis 2017 findet daher meine vollste Unterstützung.

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