Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Modellvorhaben „Begleitetes Fahren ab 17“ in Dauerrecht zu überführen. Der Modellversuch des Begleiteten Fahrens wird ab 1. Januar 2011 zur Regel. Junge Erwachsene können dann mit dem sogenannten „Führerschein mit 17“ bereits vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis gewinnen, wenn sie von einem über 30-jährigen Beifahrer begleitet werden. Das ist nicht nur sehr praktisch für junge Erwachsene, sondern erhöht auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Auswertungen des jahrelangen Modellversuchs zeigen nämlich eindeutig, dass junge Autofahrer weniger Unfälle verursachen, wenn sie während der ersten Monate hinter dem Steuer durch erfahrene Fahrer begleitet wurden.
Die Beteiligung an dem Modellversuch des „Begleiteten Fahrens ab 17“ war enorm hoch. Seit dem Start des Modellversuchs im Jahre 2004 haben bereits rund 380.000 junge Fahranfänger von der Möglichkeit des Begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nehmen von Jahr zu Jahr zu. Im Jahr 2008 nahmen bereits 25 % (Spitzenreiter Bayern mit 42 %) aller Fahranfänger und Fahranfängerinnen der Klasse B oder BE in Deutschland am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil. Bei den jungen Fahranfängern, die ihren Kartenführerschein mit 18 oder kurz danach erhalten haben, sind bereits diejenigen mit rund 55 % (Spitzenreiter Bayern mit 69 %) in der Mehrheit, die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen haben.
Die Ergebnisse des Modellversuchs bestätigen die Annahme, dass die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ das Anfängerrisiko bei Eintritt in die Phase des selbständigen Fahrens deutlich absenkt: Gegenüber den Fahranfängern, die auf herkömmliche Weise ihre Fahrerlaubnis erwarben, begingen im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“ insgesamt rund 20 % weniger Verkehrsverstöße und verursachten rund 22 % weniger Unfälle.
CDU/CSU und FDP setzen sich gemeinsam dafür ein, das Modellvorhaben „Begleitetes Fahren ab 17“ mit Wirkung zum 1. Januar 2011 gesetzlich zu verankern. Den hierzu erforderlichen Gesetzentwurf hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer nun vorgelegt.
Junge Erwachsene im Alter von 17, die über einen Führerschein verfügen, erhalten somit ab 2011 bundesweit die Möglichkeit, selbstständig ein Fahrzeug zu führen, wenn sie sich in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers befinden. Diese Begleitperson muss weiterhin über 30 Jahre alt sein, über mehr als fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und fest auf der vorläufigen Fahrerlaubnis eingetragen sein. Der Führerschein mit 17 wird insbesondere jungen Erwachsenen in ländlich geprägten Regionen zugutekommen, in denen das Angebot an öffentlichem Personennahverkehr nicht so stark ausgeprägt ist wie in den städtischen Ballungsgebieten. „Begleitetes Fahren ab 17“ stärkt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ist auch in unseren ländlichen Gemeinden von großem Nutzen für junge Erwachsene. Das Gesetzesvorhaben findet daher meine vollste Unterstützung!
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Ich war zunächst sehr skeptisch. Aber die Erfahrungen mit den eigenen Kindern sind gut. Wenn damit es zuerst selbstverständlich wird, einen erfahrenen Fahrer an der Seite zu haben, hilft das sehr. Also: Das kann gut gehen.