Delikte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zeichnen sich durch ein hohes Gewinnpotenzial aus. Der Straftatbestand der Geldwäsche zielt dabei auf die Schnittstelle zwischen legalem und illegalem Geldkreislauf, d.h. auf genau die Phase kriminellen Vorgehens, in der den illegal erwirtschafteten Finanzmitteln der Anschein der Legalität verliehen werden soll – sei es zur weiteren Nutzung und Anlage der Gelder, sei es zur Beutesicherung. Die erzielten Gewinne der organisierten Kriminalität haben dabei längst volkswirtschaftliche Dimensionen erreicht. Die Bundesregierung hat den Ehrgeiz, sich an die Spitze im Kampf gegen die Geldwäsche zu setzen. So etwa auch beim missbräuchlichen Einsatz von E-Geld. Dabei handelt es sich um Chip-Karten, mit denen sich an Automaten oder im Internet bargeldlos bezahlen lässt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, äußerte sich gegenüber der Zeitschrift „WirtschaftsWoche“ zur Problematik der Geldwäsche, die die Bundesregierung verschärft bekämpft. Dabei kritisierte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass „die britische E-Geld-Industrie und eine laxe Aufsicht leider einen länderübergreifenden Kampf gegen die organisierte E-Geldkriminalität behindern“.
Zum vollständigen Artikel in der Ausgabe Nr. 8 der WirtschaftsWoche vom 18.2.2012 gelangen Sie hier.
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