Im Deutschen Bundestag wird heute in 1. Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel beraten.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte im Plenarsaal die Haltung der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
In den letzten Jahren hat aufgrund technologischer Entwicklungen und im Zuge des zunehmenden Wettbewerbs zwischen Finanzplätzen durch Schaffung neuer Arten von Handelsplattformen der elektronische Handel von Finanzinstrumenten zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Mit dem Gesetzesentwurf soll den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. So wird mit der Erweiterung der Definition des Eigenhandels um den Hochfrequenzhandel eine Aufsichtslücke geschlossen und die Hochfrequenzhändler werden unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestellt. Zudem sollen strengere Anforderungen an den algorithmischen Handel gestellt werden. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die den algorithmischen Handel betreiben, sollen künftig organisatorisch sicherstellen, dass ihre Handelssysteme derart ausgestaltet sind, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Ferner soll klargestellt werden, dass bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen, als Marktmanipulation anzusehen sind. Des Weiteren soll neben der Einführung einer Gebühr bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme die Verpflichtung für Handelsteilnehmer eingeführt werden, ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Auch soll eine Mindestpreisänderungsgröße eingeführt werden, um dem Trend zu immer kleineren Mindestpreisänderungsgrößen entgegenzuwirken. Um ein Ausweichen auf multilaterale Handelssysteme zu verhindern, sollen diese Regelungen auch auf multilaterale Handelssysteme anzuwenden sein. Auch sollen einige notwendige Änderungen im Börsengesetz vorgenommen werden, um in der praktischen Anwendung aufgetretene Zweifelsfälle zu beseitigen.
Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass die neuen Regeln für Hochfrequenzhändler entscheidende Schwachstellen beseitigen, die sich im Zuge der Finanzkrise aufgetan haben.
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