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Die Bundesregierung will in der Schwarzgeldbekämpfung noch effektiver vorgehen. Deshalb berät der Bundestag heute in erster Lesung einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“. In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag verdeutlichte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, hierzu die Haltung der Bundesregierung.
Das Instrument der Selbstanzeige von Steuersündern soll damit nachgebessert werden. Steuersünder, die nur deshalb eine Selbstanzeige erstatten, weil sie eine Aufdeckung befürchten, sollen künftig nicht mehr mit Strafbefreiung rechnen können.
Die Neuregelung der Selbstanzeige soll dazu dienen, das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr zu belohnen. Das Rechtsinstrument der Selbstanzeige hat sich aber nach Einschätzung von Bundesregierung und Ermittlern bewährt und soll nicht angetastet werden.
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