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Deutsch-amerikanisches Abkommen gegen Steuerhinterziehung nachhaltiger Schritt zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit
31. Mai 2013
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Deutschland und die USA werden heute ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnen. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.

Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Durch das Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können.

Das Abkommen hat seine Grundlage in dem Musterabkommen, das Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zusammen mit den Vereinigten Staaten erarbeitet und am 26. Juli 2012 veröffentlicht haben. Beide Vertragsparteien sehen das Abkommen als wichtigen Schritt hin zur effektiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Das Abkommen fügt sich in die jüngste internationale Entwicklung. So haben sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19. April 2013 in Washington klar für eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen OECD-Standards, der Zugang zu Bankinformationen nur auf Ersuchen verlangt, hin zu einem automatischen Informationsaustausch ausgesprochen und die OECD gebeten, dementsprechende Vorschläge zu machen. In diesem Sinne hatten zuvor Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Polen am 12. April 2013 in Dublin, Irland anlässlich des informellen EU-Finanzministertreffen angekündigt, einen automatischen Informationsaustausch zwischen ihren Staaten vorzubereiten, wie er auch Gegenstand des zu unterzeichnenden Abkommens ist. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben sich dieser Initiative angeschlossen.

Das Abkommen steht auch im Zusammenhang mit den von den Vereinigten Staaten eingeführten Vorschriften, die als „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) bekannt geworden sind. Danach wird auf bestimmte Erträge, insbesondere Kapitalerträge, die ein ausländisches Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht, eine 30 %ige Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer kann nur vermieden werden, wenn sich das Finanzinstitut bereit erklärt, Informationen über Konten zur Verfügung zu stellen, die für US-Personen geführt werden. Die in dem zwischenstaatlich mit den USA vereinbarten Abkommen festgelegten Berichtspflichten der Finanzinstitute machen den Quellensteuereinbehalt nun entbehrlich.

Für die Bundesregierung ist das Abkommen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Modell für einen automatischen Steuer-Informationsaustausch. Deutschland wird erstmals bis zum 30. September 2015 Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung hat neben der Unterzeichnung des Abkommens auch einen Gesetzentwurf zu seiner Umsetzung durch deutsche Banken und Steuerbehörden beschlossen. Den Gesetzentwurf werden die Koalitionsfraktionen parallel zur Unterzeichnung des Abkommens in den Bundestag einbringen. Es soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Damit erhalten die deutschen Banken Rechtssicherheit für die notwendige technische Vorbereitung.

Die Bundesregierung setzt mit der Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Abkommens ein weiteres deutliches Signal im Rahmen ihrer internationalen Initiativen hin zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit. Die Förderung der Steuerehrlichkeit, die es zielstrebig weiter zu verfolgen gilt, bleibt auch weiterhin ein Markenzeichen der unionsgeführten Bundesregierung!

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