Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte am Dienstag in Wildbad Kreuth erklärt, Bayern wolle die lang angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich voraussichtlich im Februar einreichen. Die Klage richte sich nicht gegen den Länderfinanzausgleich an sich, sondern gegen dessen Ausgestaltung, betonte Seehofer. Die Zahlungen sollen dazu beitragen, die Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik auszugleichen.
Das Bundesfinanzministerium begrüßt die angekündigte Klage. Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, sagte gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“: „Wir haben Verständnis dafür, dass die Geberländer nicht damit leben wollen, wenn sie ihren Landeskindern staatliche Leistungen aus Kostengründen verweigern müssen, die Nehmerländer aufgrund der Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich ihren Bürgern aber genehmigen können.“
Mit einem Länderfinanzausgleich, das derartige Verhältnisse produziert „stimmt etwas nicht“, sagte Koschyk. „Deshalb ist es politisch notwendig, hier eine Klärung durchzuführen.“ Dabei werde es aber nicht um die grundsätzliche Infragestellung es Länderfinanzausgleichs gehen können, „sondern lediglich um die konkrete und gerechte Ausgestaltung“, ergänzte Finanzstaatssekretär Koschyk.
Den vollständigen Artikel in der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung finden Sie hier.
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