Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Ehrenamtlich Tätige sollen mit dem Gesetz – vor allem von Bürokratie – entlastet werden. Daneben wird es für steuerbegünstigte Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen war ein besonderes Anliegen von Finanzstaatssekretär Koschyk: „Bürgersinn und persönliches Engagement für die Gemeinschaft sind gleichermaßen Grundpfeiler eines freiheitlichen Staates sowie einer solidarischen Gesellschaft. Kommunalparlamente und Gerichte, unsere Kirchen, soziale und karitative Einrichtungen, unsere Feuerwehren, der Katastrophenschutz, Schüler- und Jugendvertretungen, Elternbeiräte und Betriebsräte, die Sport-, Kultur- und Heimatvereine, sie alle könnten ihre Aufgaben ohne das uneigennützige Mitwirken von Millionen Menschen nicht erfüllen. Daher ist es umso wichtiger, engagierte Bürgerinnen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten.“
Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf werden auch in unserer Region die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engage-ment verbessert. So soll die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können somit zukünftig bis zu 2.400 Euro bzw. 720 Euro im Jahr erhalten, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.
Auch in unserer Region ist von besonderer Bedeutung, dass die Frist, in der steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr verlängert wird. Dies ermöglicht einen größeren und flexibleren Planungszeitraum für den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Zudem wurde im Bereich der Rückla-genbildung Rechtssicherheit geschaffen. Die sogenannte Wiederbeschaffungsrücklage soll gesetzlich geregelt werden. Dabei geht es darum, dass z. B. eine steuerbegünstigte Organisationen Mittel zurücklegen kann, um einen alten PKW durch einen neuen oder größeren zu ersetzen. Eine weitere große Erleichterung ist die sogenannte freie Rücklage, wonach Körperschaften das nicht ausgeschöpfte Potential, das sie in einem Jahr in die freie Rücklage hätten einstellen können, in den folgenden zwei Jahren ausschöpfen können. All dies trägt erheblich zu einer flexibleren Rücklagengestaltung bei. Auch im Bereich des Zivilrechts wurden einige Erleichterungen geschaffen. So wurde z. B. die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich Tätigen Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorganen beschränkt.
Der Gesetzesentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrecht ist ein wichtiger Schritt zu weniger Bürokratie im Ehren-amt. Bürgerschaftliches Engagement bietet auch in unserer Region Antworten auf viele Fragen nach dem Zusammenhalt der Generati-onen und des Gemeinwesens. Das Ziel der Bundesregierung bleibt es daher, das hohe Engagement im Ehrenamt, so wie wir es auch in unserer Region vorfinden, weiter zu unterstützen und in allen Be-reichen zu stärken!
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