Im Deutschen Bundestag wurde die Beschlussempfehlung und des Bericht des Haushaltsausschusses zum Antrag der Abgeordneten Carsten Schneider u. a. und der Fraktion der SPD „Privatkundengeschäft der Finanzagentur Deutschland GmbH fortsetzen“ beraten. Der Haushaltsausschuss empfiehlt an der ursprünglichen Entscheidung, das Privatkundengeschäft der Finanzagentur aufzugeben, festzuhalten und den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen.
Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass die Einstellung des Vertriebs von speziellen Privatkundenprodukten des Bundes ist im öffentlichen Interesse erfolgt sei, weil die Kreditaufnahme des Bundes dadurch kostengünstiger werde. „Das liegt im Interesse aller Steuerzahler – und daher auch der privaten Anleger. Für Bestandskunden werden alle bestehenden Einzelschuldbuchkonten von der Finanzagentur bis zur Fälligkeit der darin verwalteten Bundeswertpapiere fortgeführt. Eine Quersubventionierung des Privatkundengeschäfts auf Dauer widerspräche dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Haushaltsrechts und wäre auch nicht sinnvoll“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.
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