Allgemein Für Deutschland
Finanzstaatssekretär Koschyk im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes
28. September 2012
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Im Deutschen Bundestag wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes behandelt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete verdeutlichte hierzu die Haltung der Bundesregierung.

Bisher war in Deutschland das Glücksspiel über das Internet oder anderen elektronischen Fernkommunikationsmitteln (sog. Online-Glücksspiel) ausnahmslos verboten. Demzufolge war eine Einbeziehung dieser Form des Glücksspiels in den Verpflichtetenkreis des Geldwäschegesetzes obsolet. Mit Auslaufen des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland aus dem Jahr 2007 und den in die Zuständigkeit der Länder fallenden Neuregelungen hat sich hier eine grundlegende Änderung ergeben. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels vom 20. Oktober 2011 Regelungen für legales Glücksspiel im Internet erlassen. Die übrigen Bundesländer haben mit dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 die Möglichkeit zur Erlaubnis des Eigenvertriebs und der Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet geschaffen.

Deshalb ist es erforderlich geworden, das Geldwäschegesetz der neuen Situation anzupassen und die Online-Varianten des Glücksspiels in die präventiv wirkenden Regelungen des Geldwäschegesetzes einzubeziehen und dem spezifischen Geldwäscherisiko angemessene Sicherungsmaßnahmen und Organisationspflichten für diesen Wirtschaftsbereich zu schaffen.

Laut Finanzstaatssekretär Koschyk wird mit dem im Gesetzesentwurf verfolgten Präventionsansatz nicht nur der derzeit in der Europäischen Union verbindliche Standard zur Verhinderung der Geldwäsche eingehalten, sondern dieser qualitativ fortgeschrieben. „Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Verhandlungen der kommenden 4. EU-Geldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass dieser qualitative Ansatz in der neuen Richtlinie für den gesamten Online-Glücksspielsektor in der Europäischen Union übernommen wird,“ so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

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