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Finanzstaatssekretär Koschyk spricht im Plenarsaal zum Entwurf eines EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetzes
24. Mai 2012
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HJM4643

Im Deutschen Bundestag wird heute in 1. Lesung der Entwurf des EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetzes beraten. Der Entwurf des EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetzes sieht vor, bestimmte Transaktionen, die als Bedrohung für die Stabilität der Finanzmärkte angesehen werden, zu verbieten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Lichte der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps („EU-Leerverkaufsverordnung“) erforderlichen Änderungen nationaler Gesetze vorgenommen. Die EU-Leerverkaufsverordnung enthält unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind, sowie von Staatsanleihen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem werden Credit Default Swaps auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union verboten, die keinen Absicherungszwecken dienen. Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien und Staatsanleihen sowie Credit Default Swaps auf Staatsanleihen müssen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte an Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien müssen beim Überschreiten weiterer Schwellenwerte auch veröffentlicht werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden und die neue europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) werden befugt, in Krisensituationen weitere zeitlich befristete Transparenzvorschriften und Verbote erlassen. Sofern veräußerte Aktien vom Verkäufer nicht innerhalb bestimmter Fristen geliefert werden, müssen Ersatzpapiere geliefert und Strafzahlungen geleistet werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, nimmt zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenarsaal Stellung. Dabei verdeutlichte er, dass es notwendig und sinnvoll sei, die Leerverkaufsverbote auf europäischer Ebene zu regeln, um einheitliche Bedingungen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Dieses schafft Stabilität für die Märkte und stärkt das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Integrität der Märkte.

Zum Redebeitrag von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie in Kürze hier.

Zum Videopodcast des Deutschen Bundestages gelangen Sie hier.

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