Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, hat sich in die aktuelle Debatte zur Verkürzung der Prüfintervalle zum Lärmschutz eingeschaltet. Vorausgegangen war die Ablehnung der von der Autobahndirektion Nordbayern angestrebten Änderung der Lärmschutzauflagen für die Autobahn durch die Stadtratsfraktion von CSU und BTgo.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Ich stimme mit der Stadtratsfraktion von CSU und BTgo überein, dass es nicht nachvollziehbar ist, wenn künftig die in der Planfeststellung festgeschriebene Prüfung, ob die lärmmindernde Wirkung des Flüsterasphalts von minus fünf Dezibel noch gegeben ist, künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle acht Jahre durchgeführt wird, da die lärmreduzierende Wirkung des Flüsterasphalts bereits nach drei bis vier Jahren nachlassen kann. Ebenso wird zurecht darauf hingewiesen, dass ein oder zwei harte Winter mit zahlreichen Frost-Tau-Wechseln den Flüsterasphalt dermaßen schädigen können, dass eine Erneuerung erforderlich ist.
Ich habe Oberfrankens Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning gebeten, durch regelmäßige Messungen die lärmtechnische Wirksamkeit des offenporigen Asphalts auch weiterhin sicherzustellen. Die bisherigen Messwerte am offenporigen Asphalt (Drainasphalt) zwischen Bayreuth-Nord und Bindlach dokumentieren erhebliche Qualitätsunterschiede und es besteht kein Anlass dafür, die jährlichen Messungen auf ein Intervall von acht Jahren zu erhöhen. Auch die aus wirtschaftlichen Erwägungen vorgetragenen Gründe entkräften nach meiner Auffassung die Erforderlichkeit von regelmäßigen Messungen nicht. Der Drainasphalt stellt keine Regelbauweise dar und sein Langzeitverhalten ist, wie in Bayreuth durch die regelmäßigen Messungen bestätigt, nicht vorhersehbar. Deutlich kürzere Prüfintervalle als die angestrebten acht Jahre sind daher zwingend erforderlich.“
There are 0 comments