Es ist unbestritten, dass die Bankenunion einen wichtigen Baustein für die Stabilität in der Eurozone bzw. der gesamten Europäischen Union sowie zur Vermeidung neuer Krisen auf den Finanzmärkten darstellt. Spätestens seit dem Zusammenbruch von Lehmann Brothers ist klar, dass eine Bankenschieflage die Stabilität des gesamten Finanzsystems bedrohen kann, weil Banken eine Schlüsselrolle in modernen Volkswirtschaften einnehmen.
Für eine funktionierende Bankenunion und einen effizienten Schutz der Steuerzahler vor den Lasten von Bankenschieflagen arbeitet die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf eine zügige Verabschiedung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) für eine effiziente Abwicklung von Krisenbanken hin.
Die Bundesregierung hat für die Umsetzung der notwendigen Schritte klare Vorstellungen, für die sie bei den beteiligten europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich wirbt. Dabei sind wir auf gutem Wege, auch wenn noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten ist.
Herzstück der Reformen ist eine strenge Haftungsregelung für Eigentümer und Gläubiger, ein sogenanntes konsequentes Bail-In-Regime – nach unseren Vorstellungen möglichst schon ab 2015. Es muss klar sein, dass die Verantwortung und Haftung dort bleibt, wo auch die Gewinn-Chancen liegen, und eben nicht bei den Steuerzahlern. Dazu muss unmissverständlich festgelegt werden, wann und in welcher Reihenfolge Anteilseigner und Gläubiger durch „bail-in“ an den Kosten einer Bankabwicklung beteiligt werden.
Um die Verhandlungen über den SRM zu beschleunigen, befürwortet die Bundesregierung einen Stufen-Ansatz: In der ersten Stufe liegt die Entscheidungskompetenz weiterhin in den Händen der zuständigen nationalen Abwicklungsbehörden. Ein klarer europäischer Prozess sichert dabei die kon¬sistente Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Staaten im Weiteren dort, wo nationale Interessen und Konflikte zwischen nationalen Behörden verzögern. Auf Basis der gegebenen europäischen Rechtsgrundlagen (Artikel 114 AEUV) kommt zunächst aus unserer Sicht ohnehin nur ein Netzwerk nationaler Fonds mit einer klaren Lastenteilung in Betracht. Dies wäre auch ohne eine Änderung der europäischen Verträge möglich. Mittelfristig und als zweite Stufe, ggf. nach entsprechenden Vertragsanpassungen, sind durchaus auch andere Lösungen auf europäischer Ebene denkbar. Es hilft aber nicht weiter, über einen zweiten Schritt, z.B. mit einer zentralen europäischen Abwicklungsbehörde, eingehend zu diskutierten bevor noch der erste gemacht ist.
Zusammengefasst stellen sich die Vorstellungen der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen folgendermaßen dar:
Sobald die einheitliche Aufsicht funktionsfähig und die Bankenabwicklungsrichtlinie verabschiedet ist sowie die Kapitalregelungen für die Banken entsprechend Basel III in Kraft getreten sind, wird zunächst ein Abwicklungsmechanismus installiert, der auf einem Netzwerk eng koordinierter nationaler Abwicklungsbehörden basiert. Ebenso soll anstelle eines zentralen Abwicklungsfonds ein europäisches System nationaler Abwicklungsfonds geschaffen werden, wie sie in manchen Mitgliedsstaaten und auch in Deutschland bereits bestehen. Bestehende Altlasten, die gründlich und nachvollziehbar ermittelt werden müssen, müssen von den jeweiligen Mitgliedstaaten selbst getragen werden. Erst wenn ein Mitgliedstaat überfordert wäre, könnte zuletzt der ESM herangezogen werden, aber nur auf Antrag, gegen strenge Auflagen und unter Voraussetzung der deutschen Zustimmung.
Dafür haben wir uns schon bisher intensiv eingesetzt und werden es auch bei allen jetzt anstehenden europäischen Gesprächen tun, im Interesse einer vernünftigen Problemlösung, aber auch zum Wohle unseres Landes und der Europäischen Union.
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