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Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf
27. März 2012
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Unter dem Eindruck der furchtbaren Katastrophe in Japan wurden im letzten Jahr die Weichen dafür gestellt, noch schneller die Modernisierung der Energieversorgung voranzubringen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein großer Erfolg. Dies gilt vor allem auch für den Bereich der Photovoltaik. In Absprache mit der Solarbranche wurde ein jährliches Ausbauvolumen von 2.500 bis 3.500 MW erwartet und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Dieses Ziel wurde deutlich übertroffen. So wurden z. B. im letzten Jahr Anlagen mit einer Leistung von 7.500 MW neu angeschlossen – davon rund 3.000 MW allein im Dezember.

Die gesunkenen Herstellungskosten, die viele Solarexperten bestätigen, zeigen, dass sich die Photovoltaik viel schneller als gedacht den Marktpreisen annähert. Damit braucht sie auch deutlich weniger Unterstützung. Es hat sich eine Überförderung ergeben, die zum Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher beseitigt werden muss. Das ist der Grund, warum erneut die Fördervoraussetzungen geändert und dabei die Fördersätze gesenkt werden sollen.

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit werden gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weitergegeben und übermäßige Renditen bei Investoren verhindert. Die Koalitionsfraktionen sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.

Zu einer Übersicht über den Inhalt des Änderungsantrags zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelangen Sie hier.

Zu „Fragen und Antworten zur EEG-Reform“ gelangen Sie hier.

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