Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Direktzahlungen an Landwirte beraten. Mit dem vorgelegten Entwurf schafft die Bundesregierung auch in unserer Region die Grundlagen für eine Agrarreform zum Wohl von Landwirtschaft und Umwelt.
Das System der Direktzahlungen, wird im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU grundlegend umgestaltet. Es gilt als Herzstück der Reform. Statt einer Direktzahlung wird es ab 2015 vier verschiedene Direktzahlungen geben, die verstärkt dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Rechnung tragen. Wesentliche Elemente der nationalen Umsetzung sollen von den Nationalstaaten bis zum 31. Juli 2014 festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Jahre 2015 bis 2019 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung bereitgestellt werden. Die im Rahmen der bisherigen Betriebsprämienregelung bisher in Deutschland noch bestehenden regionale Unterschiede beim Wert der Direktzahlungen werden bis 2019 abgebaut. Im Rahmen der neuen Basisprämienregelung soll eine schrittweise Annäherung zu einem bundesweit einheitlichen Wert für die Zahlungsansprüche je Hektar für die Basisprämie erfolgen. Die anderen jetzt neu eingeführten Direktzahlungen werden von Anfang an in bundeseinheitlicher Höhe gewährt.
Im Rahmen der Vorschriften über eine Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden sollen zum einen Regelungen für einen wirksamen Schutz insbesondere des umweltsensiblen Dauergrünlandes getroffen werden. Zum anderen soll bei den ökologischen Vorrangflächen den Landwirten ein möglichst hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente gewährt werden.
Die im EU-Recht vorgesehene Kürzung oder Kappung der Zahlungen für sehr große Betriebe soll in Deutschland nicht zur Anwendung kommen. Stattdessen soll die als Alternative mögliche und in Deutschland bereits 2014 eingeführte Umverteilungsprämie für die ersten Hektare im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems fortgeführt werden.
CDU und CSU wollen die Zukunft unserer bäuerlich unternehmerischen Landwirtschaft in Deutschland und auch in Oberfranken sichern und Klima- und Umweltschutz noch stärker als bisher Rechnung tragen. Mit dem vorgelegten Entwurf schaffen wir die Grundlagen für eine Agrarreform zum Wohl von Landwirtschaft und Umwelt. Sie wird jedoch nur ein Erfolg, wenn wir zügig praxistaugliche Regelungen auf den Weg bringen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf den Umgang mit ökologischen Vorrangflächen. Auch über die Regelungen für das Dauergrünland werden wir noch sprechen müssen. Unsere Bauernfamilien brauchen Planungssicherheit.
Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf der unionsgeführten Bunderegierung wird kleineren und mittleren Betrieben auch in unserer Region weiter der Rücken gestärkt wird. Die Bundesregierung und fränkische Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzen damit auch in Zukunft klar auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, in der kleine genauso wie große Betriebe ihren Platz haben. Auch die bäuerliche Struktur in Oberfranken findet in der Landwirtschaftspolitik dieser Bundesregierung angemessene Berücksichtigung. Die Zukunft unserer bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft ist für den Erhalt der Vielfalt unserer Kulturlandschaften zentral. Unsere Bauernfamilien sichern heute nicht nur unsere Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Sie prägen auch wirtschaftlich, ökologisch und sozial das Gesicht unserer ländlichen Räume!
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