Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands, Staatssekretär Dr. Michael Ambühl und Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, haben in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die Regierungen beider Länder unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, begrüßt ausdrücklich die Paraphierung des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Mit dem Abkommen wird es endlich ermöglicht, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehende Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Finanzstaatssekretär Koschyk: „Jahrelang war die Frage der Durchsetzung legitimer deutscher Steueransprüche gegenüber deutschen Steuerpflichtigen mit Vermögensanlagen in der Schweiz ein Problem. Die politischen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren ergriffen wurden, konnten dieses Problem nicht zufriedenstellend lösen. Auch internationale Maßnahmen, vor allem auf OECD-Ebene aber auch auf EU-Ebene bewirketen keine grundlegende Änderung der Situation. Der Erwerb von CD’s mit steueerheblichen Daten über Kapitalanleger in der Schweiz führte zwar zu einer großen Verunsicherung deutscher Steuerhinderzieher in der Schweiz, hat jedoch auch das Verhältnis der Schweiz zu Deutschland schwer belastet. Mit dem ausgehandelten Abkommen wird das bilaterale Verhältnis verbessert und es können künftig berechtigte deutsche Steueransprüche in der Schweiz durchgesetzt werden!“ Das Abkommen sieht vor, dass auf zukünftig anfallende Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung erhoben wird und unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens nachversteuert werden.“
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen gelangen Sie hier.
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