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Koschyk: Bessere Betreuung, mehr Pflegekräfte, weniger Bürokratie – in der Pflege gibt es große Fortschritte!
16. Dezember 2016
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche den sogenannten Pflegebericht beschlossen. Alle vier Jahre muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung berichten. Der jetzt vorliegende Pflegebericht ist der sechste seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995. Über die verbesserten Leistungen gibt der Pflegebericht einen umfassenden und aktuellen Überblick.

Bessere Betreuung, mehr Pflegekräfte, weniger Bürokratie – in der Pflege gibt es große Fortschritte. Die Leistungen in der Pflege wurden deutlich ausgebaut. Sie sind heute besser an den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet.

Zum 1. Januar 2017 bauen wir die Leistungen für Pflegebedürftige weiter aus. Die Anträge auf Pflege-Leistungen werden unter anderem schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen.

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde es möglich, mehr zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen einzustellen. Das zeigt mittlerweile Wirkung: So stieg die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von 2013 bis 2015 um 20.000 auf 48.000. Sie verbessern den Pflegealltag in den Einrichtungen spürbar. Knapp 600.000 Pflegebedürftige profitieren davon.
Die Pflegedokumentation ist jetzt weniger bürokratisch und deutlich effizienter. Das findet großen Anklang: Ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen beteiligen sich bereits an dieser neuen Pflegedokumentation. Dadurch werden die Pflegekräfte entlastet und sie haben mehr Zeit für die Pflegebedürftigen.

Die Zahl derjenigen, die eine Altenpflegeausbildung machen, ist im Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf den neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.
Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, ist von 2,3 auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen (rund 17 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen stiegen von rund 20,9 auf rund 26,6 Milliarden Euro (rund 27 Prozent).

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde nach langjährigen Vorarbeiten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. Damit werden neben körperlichen auch geistige Beeinträchtigungen einbezogen. Er gilt ab dem 1. Januar 2017. Der Bericht zeigt: Die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurden fristgerecht umgesetzt.

Unsere Pflegestärkungsgesetze wirken – das belegt der Pflegebericht, der von der unionsgeführten Bundesregierung vorgestellt wurde. Wir haben mit der Pflegereform, die im November mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz abgeschlossen wurde, dafür gesorgt, dass mehr Pflegebedürftige Unterstützung bekommen – zum Beispiel indem wir die finanzielle Förderung für notwendige Umbauten massiv aufgestockt haben. Außerdem profitieren Pflegebedürftige insgesamt von höheren finanziellen Leistungen und von besserer Betreuung durch zusätzliche Pflegekräfte. Wir haben damit auf die Herausforderungen reagiert, vor die uns die alternde Gesellschaft stellt. Der Pflegebericht zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen erfolgreich sind.

Zum Download des sechsten Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gelangen Sie hier.

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