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Koschyk: Betreuungsgeld steht für mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Kleinkinderbetreuung
9. November 2012
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Der Deutsche Bundestag hat heute die Einführung eines Betreuungsgeldes endgültig beschlossen, wofür sich insbesondere die CSU nachhaltig eingesetzt hat.

Mit dem Betreuungsgeld erweitert die Bundesregierung auch in unserer Region die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern für die Betreuung ihrer Kleinkinder. Ab dem 1. August 2013 unterstützen wir sie entweder mit einer Sachleistung, nämlich mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe, den der Staat mit bis zu 1.000 Euro monatlich fördert, oder mit einer Geldleistung, mit der Eltern die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen oder privat organisieren können.

Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31. Juli 2014 zunächst 100 Euro/Monat. Ab dem 1. August 2014 beträgt es 150 Euro/Monat. Familien, die die Leistung nicht ausgezahlt erhalten wollen, können das Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge einsetzen. Wer dies tut, erhält einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro/Monat. Zudem wird die Bundesregierung als weitere Alternative ein Modell des Bildungssparens beschließen, das ebenfalls anstelle der Auszahlung des Betreuungsgeldes von den Familien genutzt werden kann und mit einem zusätzlichen Bonus von 15 Euro/Monat verbunden ist. Die Bundesregierung will eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ermöglichen – zunächst mit dem Elterngeld – dann mit dem Betreuungsgeld. Da das Elterngeld bis zu 14 Monaten bezogen werden kann, kann daran anschließend für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragt werden.

Der massive Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Gemeinsam stehen sie für eine zeitgemäße Familienpolitik. Der Ankündigung der Opposition, das Verfassungsgericht anzurufen, weil das Betreuungsgeld die Eltern in eine bestimmte Richtung lenke, sehen wir mit Gelassenheit entgegen. Nicht die Tatsache, dass ein Betreuungsgeld angeboten wird, beeinflusst die Eltern. Eine einseitige Einflussnahme würde vorliegen, wenn sehr viel Bundesgeld allein für den massiven Ausbau der Betreuungsplätze ausgegeben würde. Das ginge zu Lasten der Eltern, die ihr Kleinkind nicht in einer Krippe geben oder von einer Tagesmutter betreuen lassen möchten. Jedes Kind ist anders und auf die Frage nach der optimalen Betreuungsform gibt es mehr als nur die eine Antwort. Wir trauen Eltern zu, eigenverantwortlich die für ihr Kind beste Betreuung zu wählen.

Das Betreuungsgeld steht für mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Kleinkinderbetreuung und die Bundesregierung bleibt ihrer familienpolitischen Zielsetzungen treu: Wahlfreiheit schaffen und Familienarbeit zu einer größeren gesellschaftlichen Wertschätzung verhelfen.

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