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Im Deutschen Bundestag beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages Fragen zum Zahlungsstopp der vier großen Energieversorger an den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien und zu Rückforderungen von Altersvorsorgezulagen.
Die Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann stellte die Frage, in welchem Umfang dem Bundeshaushalt Gelder durch den Zahlungsstopp der vier Atomkraftwerksbetreiber an den Fonds für erneuerbare Energien entgehen, und was die Bundesregierung tun wird, um der gesetzlichen Zahlungspflicht voll Geltung zu verschaffen. In seiner Antwort betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass für die Zahlungen bzw. Zuweisungen der Kernkraftwerksbetreiber zu diesem Fonds eine hinreichend klare rechtliche Grundlage besteht. Die Ankündigung, jetzt keine weiteren Zahlungen zu leisten, nachdem man bislang seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, steht für die Bundesregierung nicht im Einklang mit diesem Vertrag. Deshalb prüft die Bundesregierung derzeit die Einleitung rechtswahrender Schritte, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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Die Abgeordnete Bärbel Höhn stellte die Frage, wie sich der Zahlungsstopp der Atomkraftwerksbetreiber auf die Leistungsfähigkeit des Energie- und Klimafonds auswirkt und in welcher Höhe die Bundesregierung für das Jahr 2011 mit Einbußen rechnet. Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte hierzu unter anderem, dass die im Förderfondsvertrag geregelten Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber auf der gesetzlichen Regelung der Laufzeitverlängerung basieren. Solange diese noch nicht gesetzlich verändert wurde, bleibt die Verpflichtung zur Einzahlung in den Energie- und Klimafonds und damit das bisher vorgesehene Mittelvolumen bestehen.
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Die Abgeordnete Dr. Barbara Höll fragte hingegen, ob Meldungen des Wirtschaftsmagazins des Bayerischen Rundfunks „Geld & Leben“ vom 11. April 2011 stimmen, wonach der Bund Riester-Zulagen ohne Vorwarnung bei mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern und Vorsorgesparerinnen in Höhe von insgesamt einer halben Milliarde Euro zurückgeholt hat, und wie sich die Anzahl der Rückforderungen auf die drei möglichen Gründe – vorzeitig gekündigte Verträge, falsche Angaben sowie veränderte Lebensumstände – aufteilt. Finanzstaatssekretär Koschyk erklärte in seiner Antwort unter anderem, dass eine genaue Aufschlüsselung der Rückforderungsfälle nicht möglich ist. In den allermeisten Fällen erfolgten Rückforderungen von Altersvorsorgezulagen in Fällen, in denen der Anleger sein Guthaben schädlich verwendet hat. Das heißt, der Anleger hat sein steuerwirksam gefördertes Altersvorsorgevermögen in diesen Fällen abgehoben und zu anderen als zu Altersvorsorgezwecken verwendet, etwa zum Erwerb eines Kfz oder für eine Urlaubsreise.
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