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Koschyk: Kein verfassungswidriges Bürokratie-Monster in der Arbeitsverwaltung
18. März 2009
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Zur Zukunft der Jobcenter erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk MdB:

„Die Unionsfraktion hat eine schlechte und verfassungswidrige Lösung zur Zukunft der Jobcenter verhindert. Die jetzt von Minister Scholz angekündigte vertragliche Absicherung der Jobcenter zeigt, dass die Panikmache der SPD gegenüber den Betroffenen zu jeder Zeit unverantwortlich war. Daher noch einmal zur Klarstellung:
Bis Ende 2010 kann in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen weitergearbeitet werden wie bisher.

Die Regelungen, die die Leistungen für Arbeitslosengeld II Empfänger betreffen, sind von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht betroffen. Kein Arbeitslosengeld II Empfänger muss daher um seine Hilfe fürchten.

Bis Ende 2010 wird eine Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften gefunden sein, die – im Gegensatz zum Vorschlag der SPD – den Ansprüchen unserer Verfassung genügt.

Entscheidend ist dabei, dass die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger transparent werden und die kommunale Selbstverantwortung gestärkt wird, egal ob eine Kommune ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur erbringt, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeitet oder für die alleinige Trägerschaft optiert hat.

Das Zusammenspiel von Fördern und Fordern und die Schwerpunktsetzung bei der Wiedereingliederung der Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt bleiben zentrales Ziel der Union.“

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