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Koschyk: Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde wichtigstes sozialpolitisches Vorhaben der Wahlperiode erfolgreich auf den Weg gebracht!
2. Dezember 2016
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Bundesteilhabegesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Das Bundesteilhabegesetz läutet einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe in Deutschland ein. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt. Es findet ein entscheidender Systemwechsel statt: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und integrieren sie in das SGB IX. Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Diese Aufwertung bringt entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700.000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Es wird eine viel größere Vielfalt bei der Teilhabe am Arbeitsleben geben, Verfahren werden für die Betroffenen vereinfacht. Das ist gegenüber geltendem Recht ein erheblicher Fortschritt.

Nach Vorlage des Regierungsentwurfs haben die Fachverbände von Menschen mit Behinderungen viel Kritik geäußert. Auch die Bundesländer haben zahlreiche Änderungen gefordert. Die CSU-Landesgruppe hat diese Wünsche aufgegriffen und sich in den vergangenen Wochen in intensiven Beratungen mit dem Koalitionspartner auf zentrale Änderungen am Regierungsentwurf verständigt – und musste sich dabei gegen manche Vorbehalte durchsetzen. Das Bundesteilhabegesetz wurde deutlich nachgebessert. Es trägt die Handschrift der CSU.

Besonders wichtig war es uns, das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten auf künftig 52 Euro zu verdoppeln. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben. Hiervon profitieren u.a. Werkstattbeschäftigte und Bezieher der Blindenhilfe.

Über die Höhe des Betrags erzielt werden, der einer leistungsberechtigten Person von ihrem monatlichen Regelsatz als verfügbare Mittel verbleibt. Mit der Folge, dass die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht gegen den Willen des Leistungsberechtigten anders verplant werden können.

Selbstbestimmtes Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe. Daher haben wir im Gesetz den Vorrang von Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen festgeschrieben, wenn dies gewünscht ist. Zugleich nehmen wir bei besonders persönlichen Assistenzleistungen die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten.

Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden auch in Zukunft nebeneinander gewährt. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben wird. Damit wird sichergestellt, dass Leistungen der Eingliederungshilfe auch weiterhin im erforderlichen Umfang bewilligt werden. Auch die viel kritisierte geplante Ausweitung des Pflege-Kostendeckels (§ 43a SGB XI) auf ambulante Wohngruppen wird nicht kommen. Hier hat man eine Lösung gefunden, die den Status quo beibehält. Kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe zusammen, profitieren die Menschen, bei denen die Behinderung bis zur Regelaltersgrenze eintritt, von den neuen und besseren Anrechnungsmodalitäten der Eingliederungshilfe.

Befürchtungen der Betroffenen, sie würden ihr gewohntes Wohnumfeld verlieren, weil der Eingliederungsträger auf einen Umzug zu einem günstigeren Anbieter besteht, haben wir einen Riegel vorgeschoben.

Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird weder eingeschränkt noch ausgeweitet. Eine Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe wird zunächst wissenschaftlich untersucht und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt, bis auf Grundlage gesicherter Daten eine neue Regelung zum 1.1.2023 in Kraft treten soll. Bis dahin bleiben die derzeitigen Zugangskriterien bestehen.

Der Bund wird künftig rund 60 Mio. Euro in eine unabhängige Beratung investieren, damit Betroffene und ihre Familien gut informiert und ausreichend unterstützt werden.
Mit dem „Budget für Arbeit“ schaffen wir neue Beschäftigungschancen für Werkstattbeschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt. Auch die alternativen Anbieter werden für eine größere Vielfalt sorgen.

Zudem stärken wir die Werkstatträte und schaffen die Position der Frauenbeauftragten in Werkstätten, um geschlechtsspezifischer Diskriminierung besser entgegentreten zu können.

Das Bundesteilhabegesetz wird die Lebensumstände vieler Menschen mit Behinderungen verbessern und ihnen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Es sieht unter anderem den Aufbau eines Netzwerks unabhängiger Beratungsstellen, flexiblere Angebote auf dem ersten Arbeitsmarkt, höhere Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sowie neue Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Weiterbildung vor. Aus Sicht der Unionsfraktion ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Es wird auch deutliche Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen geben. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Vermögen bis ca. 50.000 Euro bleibt anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Ehepartner der Betroffenen. Wir haben auch die finanzielle Situation der Werkstattbeschäftigten verbessert. Das Arbeitsfördergeld wird auf 52 Euro im Monat verdoppelt.

Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Verbände geführt und die Kritik der Bertoffenen ernst genommen. Das Gesetz wurde in vielen Punkten korrigiert, nachjustiert und verbessert. Auch das kennzeichnet ein parlamentarisches Verfahren. Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz wird die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern. Die Umsetzung des Gesetzes wird von 2020 an jährlich rund 800 Millionen Euro kosten. Jetzt sind die Länder am Zug. Sie müssen dem Gesetz am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen.

Neben der Umsetzung der Forderungen der Fachverbände von Menschen mit Behinderungen stellen wir mit der Reform jetzt sicher, dass der Umsetzungsbegleitung und die Evaluierung eine entscheidende Rolle zukommt. Wir nehmen die vielen Sorgen der Betroffenen erst. Für CDU und CSU gilt unverändert: Wir machen keine Politik über die Köpfe der Menschen mit Behinderungen hinweg!

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