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Koschyk: „Nach wie vor gilt es, eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern!“
28. Februar 2013
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Die EU-Kommission plant eine europaweite Regelung der Konzessionsvergabe-Richtlinien im Dienstleistungssektor. Dies hat besonders im Bereich der Trinkwasserversorgung Konsequenzen, da dies zu einer Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung führen würde.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, spricht sich gemeinsam mit der CSU-Landesgruppe im Deutschen ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Unsere Kommunen sollten auch in Zukunft im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst darüber entscheiden können, ob sie die wichtige Aufgabe der Wasserversorgung selbst erledigen oder diese an Dritte übertragen möchten.

Gegen die Privatisierung der Wasserversorgung richteten sich heute im Deutschen Bundestag Anträge der Oppositionsparteien über die namentlich im Deutschen Bundestag abgestimmt wurde. Wenngleich Finanzstaatssekretär Koschyk eine Privatisierung der Wasserversorgung oder eine Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung entschieden ablehnt, konnte er den Anträgen der Opposition in der vorliegenden Form nicht zustimmen. So hat EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt und betont, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden.

In seiner schriftlichen Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten erklärte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, Wirkung gezeigt habe. „EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Nach wie vor gilt, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.

Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zur Erklärung nach § 31 GOBT von Finanzstaatssekretär Koschyk zu seinem Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zu TOP 9.a., 9.b. und ZP 7 gelangen Sie hier.

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