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Koschyk: Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes zügig zum Abschluss bringen!
10. August 2012
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Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verfolgt die Absicht, das immaterielle Kulturerbe zu bewahren. Es manifestiert sich laut Konvention zum Beispiel in mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksformen einschließlich der Sprache als Träger immateriellen Kulturerbes, darstellenden Künsten, gesellschaftlichen Praktiken, Ritualen und Festen, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Abkommen soll nicht nur die Bedeutung solcher menschlichen Kulturleistungen unterstreichen, sondern auch zur gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene beitragen. Das immaterielle Kulturerbe ist damit die logische Ergänzung zu den Welterbestätten.

Der Deutsche Bundestag hatte sich im Dezember 2011 fraktionsübergreifend für eine Einleitung des Ratifizierungsverfahrens zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ausgesprochen. Seitdem prüfen Bund und Länder die Bedingungen für eine Ratifizierung. Dabei geht es u. a. um praktikable Verfahren zur innerstaatlichen Umsetzung. Die Ratifizierung Deutschlands des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes befindet sich nun in der Endphase. Laut Prognose des Auswärtigen Amtes wird das Ratifizierungsverfahren nach der parlamentarischen Sommerpause zügig beendet werden können.

143 Staaten sind dem Übereinkommen inzwischen beigetreten. Erst nach dem Beitritt kann Deutschland seine Bräuche, Minderheitensprachen oder Handwerkstechniken für die ‚Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit‘ vorschlagen. Auch Volkslieder oder Märchen gehören zu unserem kulturellen Erbe. Andere Staaten haben das UNESCO-Siegel bereits weltweit zur Verbreitung ihres kulturellen Erbes genutzt.

Es ist erfreulich, dass nunmehr alle Verantwortlichen in Deutschland an einem Strang ziehen. Die Kultusministerkonferenz hat ein Szenario zur Umsetzung des Übereinkommens erarbeitet. Dies enthält die Erstellung einer Liste des immateriellen Kulturerbes auf nationaler Ebene sowie die Berufung eines Expertenkomitees, das künftig Nominierungsvorschläge für die UNESCO-Liste machen soll. Das Auswärtige Amt hat bereits den bei Beitritt fälligen Betrag für den Haushalt 2013 beantragt und der Bundesbeauftrage für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, hat 100.000 Euro für die einzurichtende Geschäftsstelle bei der Deutschen UNESCO-Kommission bewilligt. Damit kann Deutschland 2012 das 144. Welterbe-Beitrittsland werden.

Kulturformen zu erhalten, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden, ist Ziel des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes und ich bin überzeugt, dass es auch in Franken Traditionen gibt, die zum immateriellen Weltkulturerbe erhoben werden könnten. So spiegelt sich kulturelle Vielfalt in unserer Region nicht nur in prachtvollen Opernhäusern, wie dem zum Weltkulturerbe erhobenen Markgräflichen Bayreuther Opernhaus, Kathedralen, wie der Bamberger Dom oder Parkanlagen wie der Bayreuther Eremitage mit dem Alten Schloss und dem Sonnentempel, wider, sondern auch in lebendigen Ausdrucksformen wie fränkischer Tanz und fränkisches Theater, darstellender Kunst, Musik, mündlicher Literaturformen und fränkischen Handwerkstraditionen.

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