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Mehr Geld für Kosten der Unterkunft, höherer Anteil an der Umsatzsteuer und zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung
22. August 2014
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche ein Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 bis 2017 auf den Weg gebracht.

Die unionsgeführte Koalition setzt ihre Politik der Entlastung der Kommunen und der Länder wie versprochen nahtlos fort. Auch wenn für die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen die Länder zuständig sind, lässt der Bund die Kommunen nicht allein. Jetzt stehen die Länder in der Pflicht, dass die vorgesehenen Leistungen des Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen.

Voraussetzung für die weitere Handlungsfähigkeit der Kommunen sind gesunde Finanzen. Dafür setzt sich der Bund intensiv ein. Nach den erheblichen finanziellen Zugeständnissen in der letzten Legislaturperiode sieht der Gesetzentwurf nun weitere Entlastungen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von über einer Milliarde Euro pro Jahr vor. Zum einen wird der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft weiter angehoben. Zum anderen wird der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht. Die Gemeinden können damit ihre wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahrnehmen.

Zusätzlich wird das Sondervermögen des Bundes zum Kinderbetreuungsausbau um weitere 550 Millionen auf bis zur 1 Mrd. Euro aufgestockt. Den Gemeinden wird damit ein noch schnellerer Ausbau der Kinderbetreuung ermöglicht, so dass rund 30.000 weitere Betreuungsplätze geschaffen werden können. Schließlich wird für 2017 und 2018 die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung weiter erhöht.

Das Gesetz gibt Ländern und Kommunen Planungssicherheit. Nach dem Inkrafttreten können sofort weitere Finanzhilfen bewilligt werden. Um qualitativen Anforderungen Rechnung zu tragen, sind jetzt auch Ausgaben förderfähig, die die Ganztagsbetreuung verbessern. So zum Beispiel Investitionen für die Einrichtung von Küchen oder für Sporträume. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihren Teil dazu beitragen, dass der Ausbau zügig voranschreitet und in den nächsten Jahren große Schritte in Richtung Qualitätsausbau unternommen werden. Dem quantitativen Ausbau muss nun die Qualitätssteigerung folgen.

Bereits die in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Finanzausstattung der Kommunen waren erheblich. Durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund werden die Kommunen in Deutschland in diesem Jahr um fast 5,5 Milliarden Euro entlastet. Bis zum Ende der Wahlperiode wird die jährliche Entlastung auf über sieben Milliarden Euro anwachsen.

Auch beim Ausbau der Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro unterstützt, obwohl für diese Aufgabe originär die Länder zuständig sind.

Mit der geplanten weiteren finanziellen Unterstützung der Kommunen in Milliardenhöhe stellt die unionsgeführte Bundesregierung erneut unter Beweis, dass diese und die sie tragenden Fraktionen unverändert das Vertrauen der Kommunen verdienen. Schließlich hat in der Geschichte der Bundesrepublik noch kein Bundeskanzler so viel für die Kommunen bewirkt wie Angela Merkel. Es liegt im ureigenen Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass dieser Politikstil noch lange weitergeführt wird!

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