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Muss die Artenvielfalt erhalten bleiben und die Patentierung der Natur verhindert werden? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja!“
24. Juli 2010
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CDU und CSU wenden sich im Deutschen Bundestag strikt gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren! Die Schöpfung gehört der gesamten Menschheit und nicht einzelnen privaten Firmen.

Hier zeigt sich der Interessenkonflikt zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums einerseits und dem Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Ressourcen andererseits. Dieser Konflikt muss auf politischer Ebene gelöst werden und darf über die Hintertür der Patentierung nicht dazu führen, dass die genetischen Ressourcen der Natur in Zukunft nur noch bestimmten Patentinhabern kostenfrei zur Verfügung stehen.

Der Schutz geistigen Eigentums über Patente ist in einem Forschungsland wie Deutschland unabdingbar. Die Sorge von Züchtern und Landwirten, dass Biopatente zu einer zunehmenden Konzentration der Pflanzenzüchtung auf wenige große Unternehmen sowie zu einer Verengung der biologischen Vielfalt in der Produktion auf wenige Hochleistungssorten und Rassen führen könnten, ist aber sehr berechtigt.

Die derzeit geltenden europarechtlichen Grundlagen schließen nur Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen aus. Dringend ist jedoch die Frage zu klären, wie mit patentierten Verfahren umzugehen ist, die nicht auf den Schutz einer Sorte oder Rasse gerichtet sind, sondern bei denen technische und züchterische Anteile kombiniert sind und dann legal zu einem Patentschutz für Nutzpflanzen oder Nutztiere führen können. Hier wird für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine klare – auch ethische – Grenze überschritten. Die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen an Tieren und Pflanzen muss erhalten bleiben. Eine Patentierung könnte aber die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken, wie der „Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen“ beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Gutachten festgestellt hat.

Unseren Landwirten und Züchtern müssen landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Zurzeit sind bereits rund 100 Patente dieser Art beim EPA angemeldet. Die Patente auf Brokkoli, Tomaten oder Milchkühe sind nur die bekanntesten davon.

Aktuell erarbeitet auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen, der trotz der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen zu Nutzung und Einsatz der Biotechnologie eine klare Grenze zwischen Erfindungen als geistige Leistung und Entdeckungen von natürlichen Ressourcen in Form von Genen zieht.

Dies ist nicht nur ein wichtiges Signal gegenüber der Öffentlichkeit. Ein gemeinsamer Antrag stärkt auch die Position Deutschlands in dieser Frage auf EU-Ebene, erforderliche Änderungen des europäischen Rechts anzustoßen und findet meine vollste Unterstützung.

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