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Muss die Gebührenhöhe bei Fremdabhebung erkennbar sein? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
28. August 2010
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Der Zentrale Kreditausschuss hat entschieden, dass Gebühren bei Fremdabhebung am Geldautomaten künftig dem Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung bzw. Vornahme der Barabhebung angezeigt werden. Dadurch wird der Wettbewerb der Banken in Sachen Kundenfreundlichkeit gesteigert.

Mit dem Beschluss, dass jeder Kunde künftig vor einer Fremdabhebung über die Gebührenhöhe informiert werden muss, damit er entscheiden kann, ob er bei der entsprechenden Bank Geld abheben will oder nicht, kommt die Branche einer zentralen Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach. Das A und O für die Verbraucher ist und bleibt die Transparenz: Entscheidend ist für den Kunden, schon vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu erkennen, wie viel die Abhebung kostet, und nicht erst bei der Kontrolle des Kontoauszuges zu Hause. Wer an der Tankstelle sein Auto betankt, kann auch vorher erkennen, was das Benzin kostet. Die Konsequenz: Der Wettbewerb der Banken in Sachen Kundenfreundlichkeit wird gesteigert.

Zusätzlich müssen moderate und faire Gebührenobergrenzen im Interesse der Banken und Sparkassen sein. Wir setzen hier auf die Wirkung des Marktes. Allerdings dürfen wir nicht die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum aus dem Blick verlieren. Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken sichern auch in unserer Region mit ihrer Infrastruktur die Ausstattung an Geldautomaten in der Fläche. Direktbanken, die ihren Kunden zwar kostenlose Leistungen versprechen, selbst aber keine eigene Infrastruktur zur Verfügung stellen, profitieren davon.

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