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Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz). Hierzu verdeutlichte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, die Haltung der Bundesregierung.
Integere, effiziente und transparente Kapitalmärkte sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Finanzdienstleistungsindustrie ihrer dienenden Funktion gegenüber der Volkswirtschaft als Ganzes nachkommen kann. Im Rahmen der Finanzmarktkrise wurde an verschiedenen Stellen jedoch deutlich, dass Defizite an den Kapitalmärkten bestehen. Diese Defizite drohen das Vertrauen der Marktteilnehmer und insbesondere der Gesamtbevölkerung in funktionsfähige Märkte und ein faires, kundenorientiertes Finanzdienstleistungsangebot zu unterhöhlen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen unter anderem zusätzliche Vorgaben in die Kapitalmarktgesetzgebung integriert werden, um dadurch eine effiziente Regulierung und Beaufsichtigung des Kapitalmarkts den beschriebenen Defiziten entgegen zu wirken.
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