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Persönliche Erklärung zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für Griechenland zu verlängern
27. Februar 2015
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Im Deutschen Bundestag findet heute die Abstimmung über den Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Verlängerung des Griechenland-Hilfsprogramms statt.

Hierzu habe ich nachfolgende Persönliche Erklärung abgegeben:

Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass

a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient,

b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind,

c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, u.a. durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen,

d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten.

e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt,

f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind.

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